Lübeck Lupe

Was kostet eine Gesellenstunde?

Stundenlohn
Berechnung auf der Grundlage aktueller Betriebsvergleichsergebnisse der Rationalisierungsgemein-schaft Handwerk Schleswig-Holstein e.V. (RGH).

„Über 40 EUR für eine Monteurstunde? Davon erhält der Geselle 12,96 EUR brutto und den Rest steckt sich der Chef in die Tasche!“ So oder ähnlich sieht die Reaktion vieler Kunden nach Erhalt einer Handwerkerrechnung aus. Vorschnell lautet dann das Urteil, der Handwerker sei zu teuer. Die Handwerkskammern in Flensburg und Lübeck kennen diese Problematik aus einer Vielzahl von Anfragen seitens der Kunden, aber auch durch Handwerksmeister, die bemüht sind, ihren Auftraggebern die Kalkulation darzulegen. ..„Der vom Handwerker geltend gemachte Stundenverrechnungssatz ist jedoch nicht mit dem Stundenlohn eines Monteurs, schon gar nicht mit dem erzielten Gewinn eines Betriebes gleich zu setzen“, erläutert Wolfgang Werth, Geschäftsführer der RGH.

Betrachtet man die Bestandteile des Stundenverrechnungssatzes für eine Handwerkerstunde, so wird die hohe Personalintensität, dokumentiert durch den Wert „Personalkosten pro Stunde“ deutlich. Stundenlohn, darauf entfallende Lohnzusatzkosten und anteilige Gehälter pro Stunde ergeben schon knapp 69 Prozent des Verrechnungssatzes. Die übrigen Kosten mit einem Anteil von etwas über 13 Prozent nehmen sich dagegen bescheiden aus.

Neben diesen Bestandteilen, die die aktuelle Kostenbelastung in vielen Handwerksbetrieben repräsentiert, muss in die betriebliche Kalkulation auch ein angemessener Wagnis- und Gewinnanteil eingerechnet werden. Die für dieses Beispiel angenommenen 2,50 EUR pro Stunde bewegen sich im untersten Bereich, den ein Betrieb für eine gesunde Existenz anstreben sollte. Als letzte Position komplettiert die Mehrwertsteuer den Betrag, den der Handwerksmeister dieses Beispiels verrechnen müsste. Leider zeigen die RGH-Betriebsvergleichsergebnisse in vielen Gewerken, dass oftmals kaum der kostendeckende Preis am Markt erzielbar ist.

Stundenlohn 12,96 EUR 27,6 %
+ Lohnzusatzkosten 1) 10,23 EUR 21,8 %
+ Gehälter Verwaltung + Technik 2) 8,45 EUR 18,0 %
= Personalkosten pro Stunde 31,64 EUR
+ Übrige Kosten 3) 6,30 EUR 13,4 %
= Kosten gesamt pro Stunde 37,94 EUR
+ Notwendiger Wagnis- u. Gewinnzuschlag 2,50 EUR 5,3 %
= Stundenverrechnungssatz netto 40,44 EUR
+ Mehrwertsteuer 6,47 EUR 13,8 %
= Stundenverrechnungssatz brutto 46,91 EUR 100,0 %

1) Die Lohnzusatzkosten oder Lohnnebenkosten beinhalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsbeiträge), Sonderzahlungen (Weihnachts- und zusätzliches Urlaubsgeld), Lohn für Ausfallzeiten (gesetzliche Feiertage, Urlaub, Lohnfortzahlung, Fortbildungsmaßnahmen) sowie nicht verrechenbare betriebliche Anwesenheitszeiten (Leerlauf, Gewährleistung, Kulanzen etc.). Sie ergeben als Aufschlag auf den Stundenlohn einen Wert von 78,9 %.

2) Die Gehälter Verwaltung und Technik beinhalten auch ein angemessenes Unternehmergehalt.

3) Zu den übrigen Kosten gehören u.a. die Abschreibungen, Energiekosten, Haus- und Grundstücksaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Maschinen- und Gerätekosten, Zinsen und betriebliche Steuern. Branchenübliche Zuschläge auf das verarbeitete Material führen an dieser Stelle zu Entlastungen von rund 5 Euro pro Stunde.