Politik & Wirtschaft

Windenergie braucht klare Planung

  • Forderungen des BUND SH zum zweiten Entwurf der Regionalpläne Wind: verbindliche Steuerung und stärkerer Schutz von Natur und Landschaft
  • Bestehende Windenergiestandorte stärker in die Vorranggebietskulisse einbeziehen
  • Hinweise auf Konflikte mit Vogelzug, Biotopverbund, Moor- und Gewässerschutz beachten

Kiel. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) fordert die Landesregierung auf, beim weiteren Ausbau der Windenergie an einer klaren landesweiten Steuerung festzuhalten. In seiner Stellungnahme zu den zweiten Entwürfen der Regionalpläne Windenergie begrüßt der Umweltverband grundsätzlich die Ausweisung geeigneter Vorrangflächen, warnt aber vor einem ungesteuerten Ausbau außerhalb dieser Gebiete.Mit den aktuell vorgesehenen Vorrangflächen von über 35.000 Hektar beziehungsweise gut 2,2 Prozent der Landesfläche, Rotor-out bemessen, würde das bundesgesetzlich vorgegebene Flächenziel von zwei Prozent erreicht. Eine gesetzliche Notwendigkeit für zusätzliche Windenergieanlagen außerhalb dieser Vorranggebiete – etwa über die Gemeindeöffnungsklausel oder Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – besteht somit nicht. Aus Sicht des BUND muss deshalb jetzt vor allem sichergestellt werden, dass besonders sensible Natur- und Landschaftsräume von Windenergieanlagen freigehalten werden und die Regionalplanung ihre steuernde Funktion behält.

„Windenergie braucht Fläche – aber nicht jede Fläche eignet sich für Windenergie. Genau dafür gibt es die Regionalplanung“, erklärt Carl-Heinz Christiansen, Sprecher des Landesarbeitskreises Energiewende beim BUND SH.

Der BUND fordert außerdem, bestehende Windenergiestandorte stärker in die Vorranggebietskulisse einzubeziehen. Dort sind Anlagen, Wege, Kabel und weitere Infrastruktur bereits vorhanden. Dies könne dazu beitragen, den Ausbau flächensparender zu gestalten und zusätzliche Eingriffe in bislang unbelastete Landschaftsräume zu vermeiden.

In seiner Stellungnahme benennt der BUND eine Reihe von Vorrangflächen, bei denen aus Sicht des Verbandes erhebliche Konflikte mit Vogelzug, Biotopverbund, Moor- und Gewässerschutz oder anderen Naturschutzbelangen bestehen. An anderen Stellen begrüßt der BUND SH aber ausdrücklich, dass besonders konfliktträchtige Flächen gegenüber dem ersten Entwurf gestrichen wurden. „Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammengehen. Gute Planung macht beides möglich“, so Christiansen.

Der BUND Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren ernsthaft zu prüfen und die Regionalpläne zügig zu einer verlässlichen Grundlage für den weiteren Windenergieausbau zu machen.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND SH zum zweiten Entwurf der Regionalpläne Windenergie:

bund-sh.de/2regplaene-wind

Hintergrund Rotor-in/ Rotor-out:

Für die Berechnung der Windpark-Fläche gibt es zwei Möglichkeiten: „Rotor-out“ berücksichtigt nur den Windenergieanlagen-Turm, „Rotor-in“ auch die Fläche der Rotorblätter. Bei der bundesweiten Vorgabe von 2 Prozent Windpark-Fläche pro Bundesland wird die Rotor-out-Methode angewendet. 2 Prozent Rotor-out entsprechen 3,3% nach der Rotor-in-Berechnung.

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