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Wir stärken Attraktivität und Handlungsfähigkeit des kommunalen Ehrenamtes

Wir stärken Attraktivität und Handlungsfähigkeit des kommunalen Ehrenamtes. Zum Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (Drucksache 20/4474) sagrt Thomas Jepsen, Sprecher für Kommunales:„Wir nehmen im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz einige Änderungen vor, um die kommunalen Vertretungen in größeren Gemeinden, in Städten und in den Landkreisen wieder auf eine angemessene und funktionale Größe zu bringen. Seit den letzten Kommunalwahlen hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die eigentlich angestrebte Größe der Gemeindevertretungen, Ratsversammlungen und Kreistage deutlich überschritten wird.

Überwiegend sind die betroffenen Kommunalvertretungen um etwa ein Drittel größer als ursprünglich angedacht. In der Spitze sind bei den kreisangehörigen Gemeinden über 70 Prozent, bei den kreisangehörigen Städten über 55 Prozent und bei den Landkreisen über 44 Prozent größere Gremien zu beobachten. Dass die Kreistage fast genauso groß sind wie der Landtag steht nicht mehr im Verhältnis.

Die damit einhergehenden Belastungen für das kommunale Ehrenamt müssen reduziert werden, die Attraktivität des Ehrenamtes muss gestärkt und die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung gesichert werden.

Dazu werden wir in Kommunen ab 15.000 Einwohner die Zahl der Wahlkreise moderat reduzieren und zudem beim Sitzzuteilungsverfahren mit einem schonenden Ausgleich Verzerrungen beim Erfolgswert der Wählerstimmen beseitigen.

Auch wollen wir zum besseren Demokratieverständnis und zur Vereinfachung bei Gemeinden von 2.500 bis 10.000 Einwohnern Wahlkreisbildungen reduzieren.

Wir beobachten die Entwicklungen in den Kommunalvertretungen beständig und haben bei unserer Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes auch Vorschläge aus der kommunalen Familie aufgegriffen. Mit dieser Änderung stärken wir die Attraktivität und Handlungsfähigkeit des kommunalen Ehrenamtes“, so Jepsen abschließend.