Wirtschaftsminister Dietrich Austermann im Landtag:

Kiel. An den sechs Werktagen der Woche sollen Ladeninhaber künftig selbst entscheiden können, wann sie ihr Geschäft öffnen wollen. Vom schleswig-holsteinischen Landtag wurde heute (29. November) eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze der Bundesrepublik in zweiter Lesung verabschiedet. „Das neue Gesetz schafft Freiräume für Ladeninhaber, an Werktagen die Öffnungszeiten den Kundenwünschen entsprechend festzulegen. Der Schutz der Sonn- und Feiertage wird dabei erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Dietrich Austermann im Landtag. Das neue Gesetz soll mit Veröffentlichung noch diese Woche in Kraft treten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
An Werktagen entfallen alle Beschränkungen der Ladenöffnungszeit. Aus besonderem Anlass können – wie schon bisher – pro Jahr vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage freigegeben werden. Ein solcher Anlass können Märkte, Messen und ähnliche Veranstaltungen sein. Die Adventssonntage sind hiervon jetzt ausdrücklich ausgenommen. Die Gemeinden legen diese vier Sonntage eigenverantwortlich fest.
Die bewährte Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen, deren überwiegendes Angebot aus bestimmten Waren besteht, bleibt erhalten. Hierzu gehören Bäckereiprodukte, Blumen, Pflanzen und Zeitschriften. Die zulässige Öffnungszeit wird für diese Läden auf fünf Stunden festgelegt.
Bei den Schleswig-Holstein-typischen Besonderheiten wie der Bäderregelung und der Regelung für Geschäfte nahe der dänischen Grenze bleiben die schon jetzt geltenden Sonderregelungen bestehen. In Bädern darf damit weiterhin in der Tourismussaison vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober des Folgejahres zusätzlich an Sonntagen zwischen 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet werden.
