Lübeck Lupe

Wirtschaftsministerium bedauert die Entscheidung des OVG

Flughafen04
Verkehrsminister Dietrich Austermann bedauerte die Entscheidung des OVG zur Untersagung des Baubeginns für den Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee. Dies sei, so Austermann, ein großer Rückschlag für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Lübeck.

Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr wird die Entscheidungsgründe sorgfältig zu prüfen haben, um im Hauptsacheverfahren – ggf. gestützt auf die noch zu erlassende Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Grönauer Heide – eine andere Entscheidung des Gerichts zu erreichen…Der 4. Senat des OVG Schleswig hat entgegen der Rechtsprechung des 2. Senats und anderer Obergerichte verschärfte Anforderungen an die Planfeststellungspflicht für Flughafenanlagen formuliert. Danach soll der bestehende Flughafen zurzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage haben. So verlangt das OVG z.B. eine Planfeststellungsbedürftigkeit für Hangars und für die Befestigung des Vorfeldes. Überraschend ist ebenfalls, dass das Gericht dem Flughafen keinen Bestandschutz für die mit entsprechenden Genehmigungen versehenen Flughafenanlagen zubilligt.

Die Planfeststellungsbehörde ist weiterhin der Auffassung, dass der Antragsteller, die Flughafen Lübeck GmbH, den Anforderungen des europäischen Umweltrechts Rechnung getragen hat. Das Verfahren, so Austermann, zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes solle schnellstmöglich durch Verabschiedung der Verordnung abgeschlossen werden, um ggf. früher getroffene Wertungen und Weichenstellungen noch korrigieren zu können.