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WSP-SH: Betrunkener Kapitän durfte nicht auslaufen

Lübeck (ots) – Da der Kapitän eines 85 m langen Frachters zu
betrunken war, wurde gestern Nachmittag, den 05.05.2011, das
Auslaufen des Schiffes aus dem Lübecker Hafen durch die
Wasserschutzpolizei untersagt. Während einer grenzpolizeilichen
Abfertigung durch die Bundespolizei um 15.15 Uhr wurde bei dem
59-jährigen polnischen Kapitän Alkoholgeruch wahrgenommen. Die
Beamten informierten die zuständige Wasserschutzpolizei. Als diese
an Bord des Motorschiffes „Hestia“ erschienen wurde beim Kapitän ein
Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,82 Promille ergab.
Da das Schiff erst um 16.00 Uhr auslaufen wollte wurde aus Gefahren
abwehrenden Gründen ein Auslaufverbot ausgesprochen. Die Reederei
löste den betrunkenen Kapitän sofort ab. Gegen 22.45 Uhr konnte die
unter der Flagge von Antigua und Barbuda fahrende „Hestia“ unter
neuer Schiffsführung den Lübecker Hafen mit Fahrtziel Mukran
verlassen.

ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800

Rückfragen bitte an:

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Abt. 4
Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein
Karsten Dose
Telefon: 04502 / 8628330
Fax: 04502 / 8628348
E-Mail: karsten.dose@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de