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WSP-SH: Kümo bleibt im Fehmarn-Sund auf Barre „hängen“

Fehmarn (ots) – Fehmarn – Nur mit Hilfe eines Schleppers konnte gestern in den frühen Morgenstunden ein niederländisches Küstenmotorschiff (Kümo) seine Fahrt nach Neustadt fortsetzten, nachdem es zuvor im Fahrwasser des Fehmarn-Sundes auf eine eingespülte Sandbank, einer so genannten Barre, auflief. Der niederländische Kapitän des 89 Meter langen Kümo staunte nicht schlecht, als er auf seiner Reise von Rotterdam nach Neustadt in Holstein einen unplanmäßigen Stopp vor der Südküste von Fehmarn einlegen musste. Das mit Kalk beladene Kümo hatte am vergangenen Sonntag das ausgetonnte Fahrwasser im östlichen Fehmarn-Sund bereits fast durchlaufen, als es zwischen dem letzten Tonnenpaar 10/11 auflief und aus eigener Kraft nicht mehr frei kam. Es wurde aus Rostock ein Schlepper zum Havaristen beordert, der diesen dann schließlich in den frühen Morgenstunden am Montag von der Barre ziehen konnte. Sicherheitshalber entschied sich der Kapitän dann, statt durch den Sund, seine Reise um die Insel Fehmarn nach Neustadt fortzusetzen. Dort gingen gestern dann Ermittler der Wasserschutzpolizei aus Heiligenhafen an Bord um die näheren Gründe der Havarie festzustellen. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen scheint festzustehen, dass das Schiff mit einem Tiefgang von vier Meter dreißig wegen des am Havarietag bestehenden Niedrigwassers fest kam, obwohl in den Seekarten im Fahrwasser des Fehmarn-Sundes eine Wassertiefe von fünf Metern angegeben ist. Der Leiter der Außenstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (WSA) in Heiligenhafen erklärte hierzu, dass es seitens des WSA keine garantierte Wassertiefe im Fehmarn-Sund gibt, weil es in diesem Bereich oftmals zu Versandungen kommt. Dies wurde in der zurückliegenden Zeit auch immer wieder von den Kapitänen der in Heiligenhafen beheimateten Fischereifahrzeuge bemerkt, wenn sie mit ihrem Fang aus der östlichen Ostsee wieder in Heiligenhafen einlaufen wollten. Oftmals wählten die Kapitäne dann den weiteren Weg um Fehmarn herum und umschifften so den zeitweise flachen Sund. Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswg-Holstein, dem einzigen Bundesland zwischen zwei Meeren. Aufgrund der speziellen geographischen Lage des Landes Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee ist das Aufgabengebiet der Wasserschutzpolizei besonders vielfältig. Neben den polizeitypischen Aufgaben, wie Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ist die Wasserschutzpolizei für die Sicherstellung des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zuständig. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere und die Überwachung der Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei. Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in der Fischereiaufsicht im schleswig-holsteinischen Küstenmeer, Ermittlungseinsätzen bei Schiffsunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung maritimer Sportveranstaltungen wie der Kieler- und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen. Aber auch die Terrorabwehr in den Häfen Schleswig-Holsteins stellt ein wesentliches wasserschutzpolizeiliches Aufgabenfeld dar – die WSP ist kompetenter Ansprechpartner auf den Wasserstraßen Schleswig-Holsteins. Weitere Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte bis 10:30 an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Thorsten Bahr Telefon: 04362 / 50 64 827 E-Mail: heiligenhafen.wsprv@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de