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WSP-SH: Sturmböen fegten Boote in den Fehmarn-Sund

Fehmarn (ots) – Nach den vergangenen sommerlichen Tagen fegten heute Sturmböen der Stärke sieben bis acht Beaufort über das nördliche Ostholstein. Dabei rissen sich fast zeitgleich ein Motorboot und ein Schlauchboot von ihren Liegeplätzen los und trieben durch den Fehmarn-Sund. Es musste zunächst davon ausgegangen werden, dass sich kurz zuvor noch Menschen in den beiden Booten befanden. Gegen 10:30 Uhr alarmierte die Einsatzleitstelle der Polizei in Lübeck die für das nördliche Kreisgebiet zuständigen Wasserschutzpolizeidienststellen (WSP) in Heiligenhafen und Puttgarden. Von Passanten war ein im Sund treibendes Boot gemeldet worden, welches nun unbesetzt unter der Sundbrücke hindurchtrieb. Einsatzkräfte der WSP eilten zu Wasser und auf Land an den Sund. Ebenso wurden zwei Boote der DGzRS in Marsch gesetzt. Der Besatzung des Polizeibootes FEHMARN gelang es zunächst das eine und wenige Zeit später auch das andere Boot längsseits zu nehmen und zu sichern. Die Beamten versuchten auf den Booten Hinweise auf mögliche Personen zu erlangen. Durch die an Land befindlichen Kräfte wurden Ermittlungen auf denen am Sund gelegenen Campingplätzen und Sportboothäfen aufgenommen. Schließlich konnte nach einer dreiviertel Stunde Entwarnung geben werden, dass sich keine Personen in Seenot befinden. Die Wasserschutzpolizei musste in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal feststellen, dass einige Wassersportler die Wetterbedingungen an der Küste falsch einschätzen. Vor wenigen Wochen war vor Sütel ein Motorboot bei ähnlichen Wetterverhältnissen mit mehreren Personen gekentert. Daher appelliert die Wasserschutzpolizei eindringlich, sich den Gefahren auf dem Wasser bewusst zu sein. Jeder Bootsführer, egal ob Schlauchboot oder Segelyacht ist für seine Besatzung verantwortlich und wird sich im Falle eines Unfalls den unbequemen Fragen der Wasserschutzpolizei stellen müssen. Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Aufgrund der speziellen geographischen Lage des Landes Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee ist das Aufgabengebiet der Wasserschutzpolizei besonders vielfältig. Neben den polizeitypischen Aufgaben, wie Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ist die Wasserschutzpolizei für die Sicherstellung des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zuständig. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere und die Überwachung der Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei. Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in der Fischereiaufsicht im schleswig-holsteinischen Küstenmeer, Ermittlungseinsätzen bei Schiffsunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung maritimer Sportveranstaltungen wie der Kieler- und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen. Aber auch die Terrorabwehr in den Häfen Schleswig-Holsteins stellt ein wesentliches wasserschutzpolizeiliches Aufgabenfeld dar – die WSP ist kompetenter Ansprechpartner auf den Wasserstraßen Schleswig-Holsteins. Weitere Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Thorsten Bahr Telefon: 04362 / 50 64 80 E-Mail: heiligenhafen.wsprv@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de