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WSP-SH: WSP ermittelt gegen Bootsführer aus Kleve nach Kenterung

Heiligenhafen (ots) – Anfang April kenterte auf der Ostsee vor der Ortschaft Sütel im Kreis Ostholstein ein mit drei Anglern besetztes Motorboot. Bei Windstärke fünf schlug das Boot voll Wasser und kenterte. Die drei aus dem Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen stammenden Männer wurden unter spektakulären Umständen durch einen Hubschrauber der Bundespolizei gerettet. Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizei in Heiligenhafen brachten zum Vorschein, dass nicht nur die am Tag der Kenterung herrschenden Wetter- und Seebedingungen für diesen Seenotfall ursächlich gewesen sein könnten. Es stellte sich heraus, dass das von den Männern benutzte Boot lediglich der Kategorie „D“ der Sportboot-Richtlinie entsprach und damit nur in geschützten Gewässern hätte verwendet werden dürfen. Darüber hinaus müssen die Beamten dem 54-jährigen Bootsführer den Vorwurf machen, das Boot ohne den erforderlichen Sportbootführerschein-See geführt zu haben. Neben diesem Verfahren wurde gegen ihn auch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Wasserschutzpolizei beobachtet zunehmend, dass die Nutzer kleinerer Motorboote ihre eigenen Fähigkeiten und die Möglichkeiten des Bootes häufig überschätzen. Gleichzeitig sind sich die Bootsführer dieser Fahrzeuge ihrer Verantwortung gegenüber den an Bord befindlichen Personen nicht bewusst und unterschätzen damit die rechtlichen Konsequenzen, denen sie sich in einem solchen Fall aussetzen. Umfassende Informationen über die zu beachtenden Sorgfaltsregeln für Wassersportler findet man auf der Internetseite https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/ der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Aufgrund der speziellen geographischen Lage des Landes Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee ist das Aufgabengebiet der Wasserschutzpolizei besonders vielfältig. Neben den polizeitypischen Aufgaben, wie Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ist die Wasserschutzpolizei für die Sicherstellung des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zuständig. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere und die Überwachung der Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei. Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in der Fischereiaufsicht im schleswig-holsteinischen Küstenmeer, Ermittlungseinsätzen bei Schiffsunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung maritimer Sportveranstaltungen wie der Kieler- und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen. Aber auch die Terrorabwehr in den Häfen Schleswig-Holsteins stellt ein wesentliches wasserschutzpolizeiliches Aufgabenfeld dar – die WSP ist kompetenter Ansprechpartner auf den Wasserstraßen Schleswig-Holsteins. Weitere Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte bis 15:00 Uhr an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Thorsten Bahr Telefon: 04362 / 50 64 827 E-Mail: heiligenhafen.wsprv@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de