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Lübeck Lupe

Gesundheitsministerium erteilt Ambulanzzentrum des UKSH in Lübeck Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID)

Das Gesundheitsministerium erteilt dem Zentrum für Humangenetik des Ambulanzzentrums des UKSH am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Lübeck eine Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID-Zentrum). Das Zentrum erfüllt die nach der entsprechenden Bundesverordnung vorgegebenen Voraussetzungen (www.bundesgesundheitsministerium.de/pid_verordnung). Ein Zulassungsbescheid zum 1. März wurde kürzlich versendet. Vorangegangen war eine Prüfung durch das Gesundheitsministerium. Das MVZ hatte Mitte November 2013 die Zulassung beantragt. Zu dem PID-Zentrum wird neben dem Fachbereich Humangenetik (Leitung: Frau Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach) auch der Fachbereich Reproduktionsmedizin (Leitung: Herrn Prof. Dr. Georg Griesinger) gehören. Soweit dem Ministerium bekannt, ist dies die erste Zulassung eines PID-Zentrums in Deutschland.

Unter einer Präimplantationsdiagnostik (PID) versteht man die genetische Untersuchung von Zellen eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor seiner Über-tragung in die Gebärmutter. Die PID ist in Deutschland grundsätzlich verboten, darf aber aufgrund einer entsprechenden Änderung des Embryonenschutzgesetzes (EschG) des Bundes Ende 2011 zukünftig in streng geregelten Ausnahmefällen vorgenommen werden:

1.           Bei einer genetische Erkrankung der Frau und/oder des Mannes, von der die Eizelle bzw. die Samenzelle stammt und für deren Nachkommen das hohe

Risiko einer schwerwiegend Erbkrankheit besteht.

2.           Für die Untersuchung auf eine schwerwiegende Schädigung eines Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Eine PID darf nur an einem zugelassenen PID-Zentrum durchgeführt werden, das die hohen Anforderungen an die diagnostischen, medizinischen, personellen und technischen Möglichkeiten im Bereich der Humangenetik und der Reproduktionsmedizin erfüllen muss. Voraussetzung ist eine ausführliche Aufklärung und Beratung zu den möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Folgen dieses Verfahrens. Zudem muss für eine PID eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission jeden Einzelfall prüfen und zustimmend bewerten. Für das PID-Zentrum in Lübeck ist die gemeinsame Ethikkommission norddeutscher Länder zuständig. Sie ist bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt und soll in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Info zur Ethikkommission:

www.aerztekammer-hamburg.org/diekammer/ausschuesse/pid_kommission_nord.htm