IHK-Informationsveranstaltungen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
IHK-Informationsveranstaltungen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Hunderte Unternehmen erhalten derzeit Post vom Hauptzollamt: Aufgrund des seit Mai 2016 geltenden neuen Zollrechts muss die Zollverwaltung alle bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen bis Mai 2019 neu bewerten.
Viele außenhandelsorientierte Unternehmen nutzen entsprechende Bewilligungen, um Zollprozesse zu vereinfachen und mit ihnen eine reibungslose und zügige Auftragsabwicklung zu gewährleisten. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob die Unternehmen die neuen Bewilligungskriterien erfüllen. Im Zuge der Neubewertung müssen die Bewilligungsinhaber der Zollverwaltung eine Vielzahl von Informationen übermitteln. In diesem Kontext bieten die drei Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Hauptzollämtern Kiel und Itzehoe drei kostenlose, jeweils dreistündige Informationsveranstaltungen an:
am Montag, 19. Juni 2017 in Flensburg,
am Mittwoch, 21. Juni 2017 in Kiel und
am Freitag, 23. Juni 2017 in Lübeck.
Die IHKs nehmen bereits jetzt Anmeldungen entgegen unter: www.ihk-sh.de/event/14098648.