Immer mehr Kommunen stellen die rechtswidrige Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zurück, um höchstrichterliche Entscheidungen abzuwarten
Amsterdam 12.09.2023: Einen wichtigen Etappensieg hat das Anwalts-Team des Beitragsblockers rund um die Anwältin Karolin Ahrnes dadurch erreicht, dass zahlreiche Kommunen zunächst von einer weiteren Vollstreckung der Rundfunkbeiträge absehen. Hintergrund ist, dass der Beitragsservice, eine Art Inkasso-Organisation für ARD, ZDF und Deutschlandradio rechtlich nicht dazu legitimiert ist, Behörden um Amtshilfe zu ersuchen.Damit eine Behörde überhaupt befugt ist, den Rundfunkbeitrag zwangsweise einzutreiben, müsste eine wirksame Vollstreckungsanordnung i.S.d. § 3 i.V.m. 7 VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) vorliegen. Diese Voraussetzung muss immer – von jeder Behörde – überprüft werden. Bei Vollstreckungsbitten durch den Beitragsservice sind diese eigenständigen Prüfungen bislang durchgängig unterblieben.
Die öffentlich – rechtlichen Anstalten sind nach der juristischen Bewertung des Beitragsblocker-Anwaltsteams jedoch keine Anordnungsbehörde, sondern eine staatsunabhängige Anstalt öffentlichen Rechts. Es mangelt an einer übergeordneten Bundesbehörde (die Bundesbehörde für Telekommunikation wurde ersatzlos aufgelöst). Zudem können Verwaltungsakte grundsätzlich erst vollstreckt werden, wenn diese unanfechtbar geworden sind.
Der Beitragsservice ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich eine Inkassostelle. Inkassounternehmen benötigen jedoch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine Inkassolizenz.
Eine einzelne öffentlich-rechtliche Anstalt selbst kann nicht Gläubiger des gesamten Beitrags sein, da die Beiträge verteilt sind auf die einzelnen Länderanstalten. Sie dürften daher – wenn überhaupt – den Betrag nur anteilig geltend machen bzw. den Betrag als Gesamtgläubiger geltend machen, was jedoch gegen das Föderalismusprinzip verstoßen würde.
Über den Beitragsblocker
Ein Team rund um die Verfassungsrechts-Expertin Karolin Ahrens hat dazu eine rechtlich wohldurchdachte Lösung entwickelt, mit der keine Rundfunkbeiträge mehr von einem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden können. Auch alternative „Vollstrecker“, wie Kommunen, Finanzbehörden oder Inkasso-Unternehmen werden nun wirksam daran gehindert, zu vollstrecken.
Faktisch bedeutet das: Jeder der aus dem Gebührensystem aussteigen möchte, zahlt ein allerletztes Mal den Quartalsbeitrag in Höhe von 55,08 Euro und erhält damit alle anwaltlich erarbeiteten Schreiben, um sich in maximal drei Schriftsatz-Wellen wirksam davon zu befreien. Weitere Kosten, auch bei juristischen Rückfragen, entstehen nicht mehr. Falls in Einzelfällen eine dritte Welle notwendig wird, stellt beitragsblocker.de zusätzlich die nötige anwaltliche Unterstützung bereit. Damit wird ein wohlüberlegtes, juristisches Vorgehen ermöglicht um das erklärte Ziel zu erreichen: Keine Zwangsgebühren mehr für Inhalte zu bezahlen, die man nicht mehr haben möchte.
Wer sind wir?
Hinter dem Portal Beitragsblocker.de steht ein engagiertes Team von überzeugten Demokraten, erfahrenen Juristinnen und Juristen und Fachexperten und Journalisten, die sich für dieses Projekt zusammengeschlossen haben. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes werden die Grund – und Menschenrechte, insbesondere durch interessenfremde Gesetzesinitiativen und politischen Machtinteressen, zunehmend unterlaufen, ausgehöhlt und beschnitten. Die Bürgerinnen und Bürger standen diesen Entwicklungen bislang so gut wie machtlos gegenüber; Denn diese, aus unserer Sicht rechtswidrige Handhabung, wird von den Gerichten systematisch legitimiert bzw. nicht ordnungsgemäß im Rahmen der grundgesetznormierten Vorgaben beschränkt. Auch findet in weiten Teilen vor den Gerichten keine ordnungsgemäße Grund – und Menschenrechtsprüfung (mehr) statt. Eine unabhängige Judikative, die Neutralität der staatlichen Institutionen und eine ordnungsgemäße Kontrolle der Legislative und Exekutive sind jedoch Grundvoraussetzung und Fundament für Rechtsstaat und Demokratie – für ein Leben in Frieden und Gerechtigkeit.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger daher unterstützen, eigenverantwortlich ihre Rechte einzufordern und somit einen aktiven Beitrag zur (Re) -Demokratisierung der Gesellschaft im Dienste von Mensch, Tier – und Umwelt leisten. Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.