Weiterer Geflügelpestfall im Kreis Plön: Landwirtschaftsministerium ruft zur Verstärkung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen auf
KIEL. Das Geflügelpestgeschehen in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus: Nach Nachweisen in Haltungen in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland ist nun auch ein gewerblicher Betrieb im Kreis Plön betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am 20. Dezember 2023 eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.„Es ist leider davon auszugehen, dass uns die Geflügelpest in Schleswig-Holstein in Zukunft ganzjährig beschäftigen wird. Dies sorgt bei allen Halterinnen und Haltern für eine starke Betroffenheit und gerade bei unseren landwirtschaftlichen Betrieben so kurz vor den Weihnachtstagen für wirtschaftliche Bedenken. Umso wichtiger ist es, dass in allen Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko für weitere Ausbrüche so weit wie möglich zu minimieren“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Sie wies zudem darauf hin, dass laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) der Verzehr von Geflügelfleischprodukten und von ohnehin gut durchzuerhitzendem Geflügelfleisch unbedenklich sei. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) stehe in engem Austausch mit den Kreisen und Städten, um die dynamische Entwicklung zu erfassen und kontinuierlich zu bewerten, so die Staatssekretärin.
Um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Plön wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Sperrzone reicht bis in den Kreis Ostholstein. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch die Kreise zur Verfügung gestellt.
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhaterinnen und –halter:
Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Das MLLEV erinnert erneut an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Service-Hinweis:
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Geflügelpest zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit November 2023 wurde das Geflügelpestvirus in 22 Proben von Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den vierten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit November 2023.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/