Kleines Cafè in Lübeck verweigert Bürger den Toilettengang
(TBF) Ein freundlicher Akt eines Cafè-Chefs war es sicherlich nicht, als ein spaziergehender Bürger, der kein Kleingeld mehr hatte und am Koberg zur Toilette mußte, in einem Cafè fragte, er aber keinen Zugang zur Toilette bekam. Er sollte 1 Euro bezahlen, hatte allerdings nur EC-Karten. 20 Meter weiter war zwar eine öffentlicheToilette, doch mit EC-Karte und auch ohne Kleingeld konnte er auch hier nicht bezahlen. Gut für ihn, das nächste Restaurant, Nähe Koberg hatte Erbarmen, denn es war dringend, und der Tourist konnte sein „Geschäft“ aufatmend erledigen.
Das Gesetz sagt zwar, „Ein Restaurant darf die Nutzung der Toilette für Nicht-Gäste verweigern, da es sein Hausrecht ausüben kann. Ein „Notdurftrecht“ gibt es rechtlich nicht, und ein Restaurant ist nur verpflichtet, seinen eigenen Gästen sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Verweigerung ist kein Verbrechen, da ein dringendes Bedürfnis kein Notfall im Sinne des Strafgesetzbuches ist.“
Aber gastfreundlich ist es auch nicht, denn der Tourist sagte hier-luebeck.de: „Ich bin noch ein paar Tage in Lübeck, aber in das Cafè werde ich sicherlich nicht gehen und kann es auch nicht empfehlen!“
