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Vom Asylkompromiss 1993 zur GEAS-Reform

Symbolfoto: (Gemini KI-Generiert) Asylkompromiss · Heute vor 33 Jahren, d.h. am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag die bis dato größte Verschärfung des Asylrechts in Deutschland. Die als „Asylkompromiss“ in die Geschichte eingegangenen Verschärfungen führten faktisch dazu, dass fast niemand mehr Anspruch auf dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht hatte.Zum Hintergrund:
Zu Beginn der 1990er Jahre stieg die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland stark an. Knapp 440.000 Asylbewerber*innen zählten deutsche Behörden im Jahr 1992, annähernd doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Insbesondere Kriegsflüchtlinge aus Jugoslawien kamen nach Deutschland und hofften auf die Anerkennung als politisch Verfolgte oder Flüchtlinge.

Parallel hierzu kam es Anfang der 1990er Jahre zu massiver rassistischer und rechtsextremer Gewalt gegenüber Schutzsuchenden. Allein im Jahr 1992 starben 27 Menschen durch rechte Gewalt in Deutschland.[1] Anstatt die Opfer der zunehmenden Gewalt zu schützen und zu unterstützen, wurde rechtsextreme Gewalt toleriert[2], als Akt politischer Willensäußerung verstanden und Politik gegen Geflüchtete und deren Rechte gemacht, die im Asylkompromiss von 1993 kulminierten:

Der sogenannte Asylkompromiss von 1993 beinhaltete drei zentrale Änderungen, die sich erstaunlich aktuell lesen: Die neu eingeführte „Drittstaatenregelung“ besagte, dass wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, keinen Anspruch auf Asyl hat und sofort abgewiesen werden kann. Auch die Einführung von „sicheren Herkunftsstaaten“ d.h. Staaten, in denen angeblich keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung drohe, war Teil des damaligen „Asylkompromisses“.

Zudem wurde ein gesondertes, beschleunigtes Flughafenverfahren für Schutzsuchende, die über den Luftweg einreisen, geschaffen. Außerdem wurde im November 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt, das für Asylbewerber*innen Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums sowie eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung vorsieht. Während damals insbesondere das internationale Flüchtlingsrecht an die Stelle des deutschen Grundrechts auf Asyl getreten ist, stehen heute auch die darin garantierten Rechte massiv unter Druck.

Und damit sagen wir herzlich willkommen im Jahr 2026:
Zum 12.06.2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft – die größte Verschärfung des Asylrechts seit eben jenem verhängnisvollen Tag vor 33 Jahren. Geflüchtete, darunter auch Familien mit minderjährigen Kindern, werden nun an den militarisierten Außengrenzen festgehalten und inhaftiert, in beschleunigten Asylverfahren ohne ausreichenden Rechtsbeistand abgelehnt und mittels Rückkehrverfahren direkt wieder abgeschoben.

Aufgrund der GEAS-Reform soll dies künftig auch in Staaten möglich sein, die nur in Teilen oder für bestimmte Personengruppen als sicher gelten. Durch die Streichung des Verbindungselements sollen Abschiebungen außerdem auch in Staaten möglich werden, zu denen die Betroffenen bisher keinerlei Bezug hatten.

In Zeiten erstarkenden Rechtsextremismus mit parlamentarischer Unterstützung und einer Politik, die nicht den Rechtsextremismus, sondern seine Opfer bekämpft, die Rechte von Schutzsuchenden noch weiter beschränkt und Europas Außengrenzen bis aufs Letzte abschottet, ist der tatkräftige Einsatz für die Rechte von Geflüchteten wichtiger denn je“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

Anlässlich des heutigen Tages fordern wir, sichere und faire Asylverfahren für alle Geflüchteten, keine Abschiebungen besonders nicht in unsichere Herkunftsländer, die tatkräftige Bekämpfung von Rechtsextremismus und die Abschaffung des menschenunwürdigen Asylbewerberleistungsgesetz.

Wer sich diesen Forderungen anschließen will und den Kampf für die Rechte Schutzsuchender unterstützen will, dem sei eine Mitgliedschaft bei uns im Flüchtlingsrat oder die tatkräftige ehrenamtliche Unterstützung Geflüchteter vor Ort in den Kommunen ans Herz gelegt.