„Stop the Clock“: Wirtschaft macht Druck auf EU – und wird gehört
Gemini KI generiert (c) TBF · IHK Schleswig-Holstein begrüßt Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht in der EU-Verpackungsverordnung. Die Forderung der Wirtschaft nach einem „Stop the Clock“ der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zeigt Wirkung: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Montagabend dafür ausgesprochen, Kleinst- und Kleinunternehmen vorerst von der Pflicht zur Benennung eines Verpackungsbevollmächtigten auszunehmen. Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt diesen Teilerfolg. „Unsere Protestaktion hat Wirkung gezeigt“, sagt Thomas Buhck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein. „Wir haben gesagt: Wenn die Politik den Unternehmen diese Suppe einbrockt, soll sie sie auch auslöffeln. Die Unternehmen haben geliefert – und zwar eindrucksvoll.“
Die IHK hatte Unternehmen dazu aufgerufen, EU-Abgeordnete symbolisch zu ihren Bevollmächtigten für Verpackungsfragen zu ernennen. Damit sollte sichtbar werden, welchen Aufwand die geplante Regelung verursacht hätte. Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, hätten für jedes Land einen eigenen Bevollmächtigten benennen müssen – mit zusätzlichen Kosten und erheblicher Bürokratie.
Die Resonanz war groß: Das von der IHK Schleswig-Holstein bereitgestellte Formular wurde hundertfach heruntergeladen. Zahlreiche Unternehmen schickten den Abgeordneten ihre Bevollmächtigungsaufträge. Die Parlamentarier wurden mit den entsprechenden Formularen geradezu überschwemmt.
Mit „Stop the Clock“ hatte ein breites Bündnis aus IHK Schleswig-Holstein, weiteren Industrie- und Handelskammern und Wirtschaftsverbänden eine Aussetzung des Vollzugs der PPWR (und damit ein im Gesetzgebungsverfahren sogenanntes „Stop the Clock“) gefordert. Die gewonnene Zeit soll genutzt werden, um das Regelwerk zu überprüfen und zu überarbeiten.
Die nun vorgesehene temporäre Ausnahme soll für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro gelten. Die Aussetzung ist befristet und endet, sobald ein überarbeitetes EU-Regelwerk zur Kreislaufwirtschaft in Kraft tritt.
Wichtiger Zwischenschritt – weitere Entscheidungen stehen aus
Das Votum des Umweltausschusses ist noch nicht endgültig. Im nächsten Schritt muss das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen, anschließend der Rat der Europäischen Union. „Die Aktion hat gezeigt, wie groß der Unmut über unnötige Bürokratie und nicht praxistaugliche Vorgaben ist“, so Buhck. „Jetzt ist die Politik am Zug, die gewonnene Zeit tatsächlich für Verbesserungen zu nutzen.“
Die EU-Verpackungsverordnung soll europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen schaffen. Die Wirtschaft unterstützt das Ziel von mehr Umwelt- und Ressourcenschutz. Die Regeln müssen aber im betrieblichen Alltag funktionieren und dürfen Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie belasten, so die Forderung aus IHK und Wirtschaft.
„Wir sagen der EU-Politik: Nutzt diese Chance und macht die Verpackungsverordnung praktikabel. Umwelt- und Ressourcenschutz sind wichtige Ziele. Aber die Regeln müssen im betrieblichen Alltag funktionieren“, so Buhck.
