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POL-HL: OH – Bad Schwartau / Totes Baby auf dem Friedhof – Am Freitag werden Suchplakate aufgehängt

Plakat

Plakat – Lübeck (ots) – In den Nachmittagsstunden des 1. September 2011 hatte ein Besucher auf dem Rensefelder Friedhof in Bad Schwartau ein totes Baby entdeckt.Nachdem von der Staatsanwaltschaft Lübeck und den Ermittlern der Kriminalpolizei Lübeck auch Psychologen, Fallanalytiker und Vertreter anderer wissenschaftlicher Bereiche in den Fall eingeschaltet worden sind, liegen nun weitere Ergebnisse vor.Bei dem toten Baby handelte es sich um ein etwa 50 Zentimeter großes, voll entwickeltes Neugeborenes. An dem kleinen Mädchen, das in einem ruhigeren Teil des Friedhofes abgelegt worden war, konnten die Rechtsmediziner noch Teile der Nabelschnur feststellen. Das Kind dürfte seit mindestens einer Woche, möglicherweise auch seit mehreren Wochen dort gelegen haben.

Das Baby war in eine Stoffwindel gehüllt und zwischen zwei Gräbern nicht allzu tief begraben worden.

Die Ermittler gehen nach wie vor davon aus, dass die Mutter aus einer Notsituation heraus gehandelt hat und Hilfe benötigt. Daher bittet die Polizei weiterhin um Mithilfe. Wer kennt eine Frau auch aus der weiteren Umgebung, die im Sommer dieses Jahres körperliche Veränderungen oder körperliche Beschwerden aufwies, die auf eine Schwangerschaft und/oder Geburt hindeuteten und nun kein Baby hat? Bei den körperlichen Veränderungen kann es sich um starke Gewichtszu- oder Abnahme handeln oder auch Vermeidung von Sport und anderen körperlich anstrengenden Aktivitäten. Es ist möglich, dass die Frau in einer Partnerschaft lebt und bereits Kinder hat.

Am Freitag, den 18. November 2011 werden von den Ermittlern in Zusammenarbeit mit Beamten von der örtlichen Polizeizentralstation Plakate im Raum Bad Schwartau öffentlich aufgehängt, die auch noch einmal auf den Fall hinweisen und um Mithilfe bitten. Die Polizei bedankt sich schon im Voraus bei allen Ortsansässigen, die diese Plakataktion unterstützen. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0451-1310 entgegen oder jede andere Polizeidienststelle.