Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Informationsfreiheit wagen
Zur Diskussion um ein neues Gesetz über die Informationsfreiheit, welches die Koalitionsfraktionen in der Dezember-Sitzung des Landtags verabschieden wollen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter: Die Chance, Informationsrechte für unsere BürgerInnen auszubauen, wird durch den Entwurf der Koalitionsfraktionen gründlich vertan. Wir haben deshalb heute einen Änderungsentwurf beschlossen, der an zwei entscheidenden Stellen für mehr Datenoffenheit sorgen wird. Wir wollen mehr Informationsfreiheit wagen und wollen das größtmögliche Maß an Information und Transparenz.
Zum einen soll ein Grundsatz von Open Data im Gesetz verankert werden. Informationen sollen nicht nur den AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt werden. Dokumente, Analysen, Gutachten und Statistiken sollen von allen staatlichen Stellen von vornherein ins Internet gestellt werden, wenn etwa Datenschutzbedenken nicht entgegen stehen. Damit drehen wir den Grundsatz, was öffentlich und was behördenintern ist, um.
Auch soll für Verträge, bei denen es um Daseinsvorsorge geht, künftig kein Hinweis mehr auf so genannte „Geschäftsgeheimnisse“ möglich sein. Für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Versorgung und Entsorgung soll die Informationsfreiheit künftig auch dann gelten, wenn damit Geschäftsgeheimnisse offenbar werden. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass der Staat seine öffentlichen Aufgaben immer häufiger durch Privatunternehmen erbringen lässt. Darüber eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, geht nur dann, wenn Informationen auch öffentlich gemacht werden. Um dem Einwand einer möglichen Grundrechtswidrigkeit zu entgehen, schlagen wir vor, dass nur in Verträge Einblick genommen werden kann, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.