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Politik & Wirtschaft

Fünf Jahre Anti-Korruptionsbeauftragter – Innenminister Andreas Breitner zieht eine positive Bilanz – Bollwerk gegen Bestechung und Bestechlichkeit

Vor fünf Jahren richtete die Landesregierung eine Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption ein. Seit dem 1. August 2007 ist der pensionierte Landespolizeidirektor Wolfgang Pistol ehrenamtlicher Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes. Innenminister Andreas Breitner zog am Donnerstag (9. August) in Kiel eine positive Bilanz über dessen Arbeit. „“Wolfgang Pistol hat dafür gesorgt, dass Korruption aus dem Dunkel von illegalen Absprachen und Schmiergeldern herausgeholt und aufgeklärt werden konnte““, sagte Breitner. Die Entscheidung der Landesregierung für eine Kontaktstelle zur Korruptionsbekämpfung habe sich als richtig erwiesen. Der Anti-Korruptionsbeauftragte, da ist sich Breitner sicher, habe Korruptionsfälle ans Licht gebracht, von denen die Ermittlungsbehörden ansonsten nichts erfahren hätten.

„“Die Bekämpfung von Korruption bleibt ein Schwerpunkt in der Arbeit von Justiz und Polizei““, sagte Breitner. Niemand könne sich auf eine Mauer des Schweigens verlassen. Korruption verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden und sei kein Kavaliersdelikt. Der Anti-Korruptionsbeauftrage bilde neben den Schwerpunkstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen in Kiel und Lübeck, der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Korruption von Staatsanwaltschaft und Polizei und der Zentralen Stelle Korruption beim Generalstaatsanwalt in Schleswig ein Bollwerk gegen Bestechung und Bestechlichkeit.

Der Anti-Korruptionsbeauftrage hat in den zurückliegenden fünf Jahren insgesamt 338 Hinweise bekommen. Bei jedem vierten Hinweis schaltete Pistol die Polizei oder Staatsanwaltschaft ein, weil Korruptionsverdacht bestand. Dabei handelte es sich beispielsweise um Fälle, in denen öffentliche Aufträge ohne Ausschreibung vergeben und Vorteile für ungerechtfertigte Handlungen von Verwaltungsmitarbeitern entgegengenommen wurden. In allen anderen Fällen wurden die Hinweisgeber gebeten, sich an andere Beauftragte des Landes, Schiedsmänner oder den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden, häufig lagen auch keine Anhaltspunkte vor, um die Vorwürfe weiter zu bearbeiten.