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Affäre um Limburger Bischof: Strafverfahren gegen Tebartz eingestellt – 20.000 Euro Geldauflage

Bischof Tebartz-van Elst (Archiv): Strafverfahren eingestelltHamburg – Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren wegen des Vorwurfs falscher eidesstattlicher Versicherung gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Das teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte mit. Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und nicht anfechtbar.
Die Hamburger Anklagebehörde hatte beim Amtsgericht der Hansestadt einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem SPIEGEL über die Berichterstattung zu der Indien-Reise des Geistlichen. Dabei soll Tebartz-van Elst falsche Angaben an Eides statt gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einstellung des Verfahrens zuletzt noch abgelehnt. Nach Angaben des Gerichts fließen die 20.000 Euro in die Staatskasse.

Tebartz-van Elst war in den vergangenen Wochen wegen der immensen Kosten für den Bau seines Amtssitzes in die Kritik geraten. Papst Franziskus verordnete dem Bischof daraufhin eine Auszeit, die Tebartz-van Elst im bayerischen Kloster Metten verbringt. Die Geschäfte im Bistum Limburg führt vorerst der neue Generalvikar Wolfgang Rösch.

Tebartz-van Elst ließ bereits über einen Vertrauten berichten, dass er gerne nach Limburg zurückkehren würde. Dort sind inzwischen jedoch führende Köpfe der Diözese auf Distanz zu dem Bischof gegangen. Viel wird von dem Bericht einer Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz abhängen, die derzeit die Baukosten von mindestens 31 Millionen Euro untersucht. Wann das Ergebnis vorliegt, ist noch unklar.

hut/dpa/AFP

Quelle : Spiegel Online

Artikel Link : http://www.spiegel.de/panorama/tebartz-van-elst-verfahren-gegen-geldauflage-eingestellt-a-934216.html