Appell von Gewerkschaftsbund und Kirchen – Der Sonntag ist für den Menschen da
Kiel (nr/stb/gp). Die Nordelbische Kirche, das Erzbistum Hamburg und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzen sich für einen weitestgehenden Schutz des Sonntags ein. Sie appellieren erneut an den Hamburger Senat sowie an die Landesregierungen in Schwerin und Kiel, dem ökonomischen und politischen Druck zu widerstehen, den Schutz des arbeitsfreien Sonntags weiter aufzuweichen. Den Appell formulierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich ihres alljährlich geführten Spitzengespräches am heutigen Mittwoch (15. Dez.) in Kiel. An dem Gespräch nahmen unter anderem teil: für die Nordelbische Kirche der Vorsitzende der Kirchenleitung, Bischof Gerhard Ulrich, der Bischofsbevollmächtigte im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard sowie der Ständige bischöfliche Stellvertreter im Sprengel Hamburg und Lübeck, Propst Jürgen F. Bollmann. Die mecklenburgische Kirche war vertreten durch Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn, das Erzbistum Hamburg durch die Weihbischöfe Dr. Hans-Jochen Jaschke und Norbert Werbs. Für den DGB Nord nahmen deren Vorsitzender Uwe Polkaehn sowie neben anderen Angelika Detsch (ver.di) und Jan Nissen (GEW) teil.
Die Kirchen und Gewerkschaften in Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern und Hamburg bekräftigten ihre Auffassung, dass der arbeitsfreie Sonntag von zentraler Bedeutung für die Gesundheit der Arbeitnehmer und den Schutz von Ehe und Familie, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Freiheit der Religionsausübung sei. Gemeinsam bekräftigten sie, dass der Sonntagsschutz nicht freiheitsbegrenzend, sondern freiheitsgewährend sei. Als Beispiele nannten sie einerseits Unternehmen, die im Wettbewerb gezwungen würden, sonntags zu arbeiten und andererseits, dass die Bürgerinnen und Bürger sonst Schwierigkeiten hätten, gemeinsame Zeit ohne größeren Koordinierungsaufwand zu finden. Zusammen mit einem freien Sonnabend markiere der Sonntag für möglichst viele Menschen eine Grenze für die Ökonomisierung des ganzen Lebens. Das Wochenende sei ein idealer Raum für Familie, Freunde, Ehrenamt und soziales Engagement, verliere aber als gesellschaftliche Zeitinstitution an Bedeutung, Familien- und Sozialleben zu organisieren.
Zur Begründung berufen sich die kirchlichen und gewerkschaftlichen Spitzenvertreter auf eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Es stellt fest, dass im Jahr 2008 sonnabends 45 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiteten. Das waren knapp 14,8 Millionen Menschen. 1991 waren es dagegen nur etwa 11 Millionen und damit knapp 33 Prozent der Beschäftigten.
Nach Untersuchungen des WSI ist auch die Beschäftigung am Sonntag angestiegen. So arbeiteten, wie das WSI feststellte, 2008 etwa 26 Prozent der Beschäftigten zumindest gelegentlich.1991 waren es dagegen nur 17 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe bekräftigt und das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat 2010 diese Rechtsprechung mit Gesetzeskraft weitergeführt: Geschäfte müssen sonntags in der Regel geschlossen bleiben. Sonntagsöffnungen müssen wahrnehmbar die Ausnahme bleiben und dürfen nicht mit rein kommerziellen Interessen begründet werden. Diesen Vorgaben müssen auch die Bäderregelungen genügen.