Politik & Wirtschaft

Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD S-H

image001Zum generellen Verbot der Spende von Blut- und Blutbestandteilen für homo -und bisexuelle Männer in Deutschland, erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Schleswig-Holstein, Gerrit Köhler: „zu schwul um Leben zu retten? – gutes Blut / schlechtes Blut?“Seit den neunziger Jahren des abgelaufenen Jahrtausends ist es in Deutschland Männern, die jemals mit Männern Sexualverkehr hatten oder dauerhaft haben (MSM), grundsätzlich verboten Blut oder Blutbestandteile zu spenden.
Dies schließt auch das Spenden von Knochenmark mit ein.
Die AG Lesben und Schwule in der SPD Schleswig-Holstein ist davon überzeugt, dass dieser Umstand, der aus unserer Sicht eine klare Diskriminierung darstellt, einer breiten Masse der deutschen Gesellschaft überhaupt nicht bekannt ist.
Bis zum heutigen Tag interessiert nicht das individuelle Sexualverhalten des potentiellen Spenders. Es gilt vielmehr ein Generalverdacht einer möglichen HIV Infektion, der weder zeitgemäß noch nachvollziehbar ist.
Festgeschrieben ist dieses Verbot im Transfusionsgesetz (TFG) von 1998 und hat seinen Ursprung im HIV Skandal in den neunziger Jahren. Damals starben mehr als 1000 Patienten an den Folgen HIV verseuchter Blutkonserven, was den Bundestag seinerzeit in absolut nachvollziehbarer Weise zum Handeln zwang.
Aber wie sieht es heute aus?
Alljährlich, zumeist in der Haupturlaubszeit, schlagen die Blutbanken der Krankenhäuser Alarm und fordern die Bevölkerung auf, sich an Blutspendeaktionen zu beteiligen.
Großflächige Plakate, etwa die des Deutschen Roten Kreuzes, werben um die Spendenbereitschaft mit dem Slogan: „Rette Leben, spende Blut!“
Nur ist eben nicht jedes Blut gewünscht. Spendenwillige homo- und bisexuelle Männer, die diesem wichtigen Aufruf nachkommen wollen, scheitern bereits an einem Formular, welches wahrheitsgemäß ausgefüllt, den unvermeidlichen Ausschluss bedeutet.
Mittlerweile wird in einigen Fragebögen generell nach risikoreichem Sexualverkehr gefragt, Männern, die mit Männern schlafen wird jedoch per se unterstellt, promiskuitiv und unüberlegt zu leben und zu lieben, völlig egal, ob sie in einer monogamen Partnerschaft leben, vielleicht sogar nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz „verheiratet“ sind oder vielleicht sogar seit Jahren überhaupt keinen sexuellen Kontakt mehr hatten.
Die AG Schwusos SH prangert diese unübersehbare Form der Diskriminierung an und fordert das Bundesgesundheitsministerium, das Paul-Ehrlich-Institut und die Bundesärztekammer zum Umdenken und Handeln auf.
Kann es sich eine Gesellschaft leisten, eine zahlenmäßig nicht unerhebliche Personengruppe kategorisch auszuschließen?
Und wie sehen es die Betroffenen, die entweder auf eine Blutkonserve angewiesen sind oder gar auf eine lebensrettende Knochenmarkspende warten?
Fakt ist, dass heute alle Proben sehr aufwändig und mit den modernsten Methoden überprüft werden.
Fakt ist jedoch auch, dass es ein Zeitfenster von etwa vier Wochen gibt, in der eine Neuinfektion noch nicht sicher festzustellen ist. Hierbei gibt es allerdings keinerlei Unterschiede zwischen „homo – oder heterosexuellem Blut“.

Der richtige Weg wäre, das generelle Verbot für MSM aufzuheben und alle Spenderinnen und Spender in gleicher Weise zu ihrem Sexualverhalten zu befragen.
Eine absolute Sicherheit gibt es aktuell nicht und wird es nach dem heutigen Stand der Forschung in absehbarer Zeit leider auch nicht geben.

Menschen, aufgrund ihrer sexuellen Identität, die Möglichkeit dieser wichtigen und sicher begrüßenswerten Entscheidung pauschal zu verwehren, darf nicht länger gängige Praxis bleiben.