Bernd Voß: Keine Vorfestlegung für TTIP durch Unterzeichnung des CETA-Abkommens – Nur ein fairer Handel kann ein freier Handel sein
Um das vorweg klar zu stellen: Keiner der Antragstellenden aus den Regierungsfraktionen hat etwas gegen internationalen Austausch von Waren und Ideen. Aber der Handel braucht faire transparente Regeln und die Sicherung demokratischer Entscheidungsstrukturen. Das, was uns hier als CETA, TTIP und TISA daher kommt, lässt sowohl im Zustandekommen als auch in der möglichen Wirkung auf viele Lebensbereiche viele Fragen offen.Zwei Beschlüsse hat der Landtag in diesem Jahr bereits dazu gefasst. Der Landtag hat sich in beiden Beschlüssen klar positioniert. Wir haben uns mit der Mehrheit dieses Hauses klar gegen die Einführung von Investor-gegen-Staats-Schiedsgerichten ausgesprochen.
Wir haben als Bedingung für Handelsabkommen formuliert, dass bestehende Standards im Verbraucher- Umwelt- und Datenschutz nicht angetastet werden dürfen, dass das Recht demokratisch gewählter Parlamente, zukünftig neue oder weitergehende Standards zu setzen, nicht beschnitten werden darf. Wir haben die kommunale Daseinsvorsorge in den Verträgen zum Thema gemacht, den Kulturbereich, die Arbeitnehmerrechte, die klein- und mittelständische Wirtschaft.
Und wir haben als Vorbedingung, und um überhaupt prüfen zu können, ob die Bedingungen erfüllt sind, Transparenz in den Verhandlungen gefordert.
Dies sind unsere Kernforderungen aus den Landtagsbeschlüssen, die auch der Landkreistag in seiner Resolution von letzter Woche, vom 6. November, aufgegriffen hat und diese Begriffe finden Sie auch in unserem jetzigen Antrag wieder.
Wir haben seit der letzten Befassung im Juni eine neue Situation. Die besteht darin, dass das CETA-Abkommen mit Kanada vorliegt, möglicherweise unmittelbar vor den Abschluss steht. Im August wurde der ausgehandelte Vertragstext bekannt. Dabei sind sämtliche oben angesprochene Kritikpunkte nicht oder bestenfalls nebulös berücksichtigt.
Diese Kritik haben ja nicht nur wir zum Ausdruck gebracht, es gibt eine breite gesellschaftliche Bewegung, sie reicht von VerbraucherschützerInnen über Mittelstandsorganisationen bis zu Gebietskörperschaften.
Wenn die Bundesregierung diesem CETA-Abkommen zustimmt, wäre bereits das Kind in den Brunnen gefallen. Das wollen wir nicht.
Aktuelles Beispiel: Mit diesem Abkommen hätten internationale Öl- und Gaskonzerne mit Unternehmensstandort in Kanada bei uns den Fuß in Bezug auf Fracking schon mächtig weit in der Tür. Ich bin mir nicht sicher, ob dann noch eine Änderung des Bergrechtes überhaupt ausreichen würde, um Fracking zu verhindern, oder ob dann die Konzerne nicht das Investorenschiedsgericht bemühen würden, um ihre Investoren“rechte“ durchzusetzen.
Und ein Ankommen mit Kanada, wäre eine Blaupause für das TTIP mit den USA. Deshalb darf es so nicht unterzeichnet werden.
Welche Regierung könnte im EU-Rat glaubhaft ein Investor-Staats-Schiedsgericht mit den USA ablehnen, weil die ordentlichen Gerichtsbarkeiten der Verhandlungspartner weit genug entwickelt und ausreichen sind, um die Rechte der Investoren zu schützen, wenn mit Kanada ein solches Abkommen bereits besteht?
Und warum sagt man uns immer wieder beschwichtigend, die kommunale Daseinsvorsorge stehe gar nicht in Frage? Warum gibt es keine Positivliste bei den Dienstleistungen, die klar benennt, was von dem Abkommen berührt ist, statt einer Negativbeschreibung, die jeden Raum für juristische Spitzfindigkeiten und Auslegungen lässt?
Ich könnte noch eine Vielzahl weiterer Beispiele aufzählen, die allergrößte Zweifel am bestehenden Vertragstext von CETA berechtigt erscheinen lassen.
Wir Grüne fordern: Keine Vorfestlegung für TTIP durch Unterzeichnung des CETA-Abkommens. Wir haben dazu einen Fraktionsbeschluss Ende Oktober gefasst, der über vorliegenden Antrag hinausgeht.