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Besondere Neuigkeiten

BUND SH klagt gegen Weiterbau der A20

  • Im Planänderungsbeschluss des Bauabschnitts 3 sind weiterhin wichtige Arten- und Habitatschutzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt
  • Autobahn schadet dem Klimaschutz und bedroht Fledermäuse sowie seltene Lebensräume
  • BUND SH weiter zu außergerichtlichen Gesprächen bereit

Kiel. „Aufgrund der fachlichen Analyse und nach eingehender rechtlicher Prüfung durch unsere Anwälte hat der Landesvorstand des BUND SH einstimmig beschlossen, heute gegen den Planänderungsbeschluss für den Abschnitt 3 der A20 beim Bundesverwaltungsgericht Klage einzureichen“, erklärt Dietmar Ulbrich, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Die arten- und habitatschutzrechtlichen Belange werden nach Ansicht des Umweltverbandes nach wie vor unzureichend berücksichtigt, die gerichtlich eingeforderte qualifizierte Alternativenprüfung ist unzureichend und es sind neue baurechtliche Verfahrensfehler zu bemängeln.

Es geht um den Bauabschnitt südlich von Bad Segeberg von Weede nach Wittenborn mit Anschluss an die A21. Nachdem Verkehrsminister Madsen den Umweltverbänden im März mündlich zugesagt hatte, ihnen den Planänderungsbeschluss vorzulegen, ist das mehr als 700 Seiten starke Dokument mit umfangreichen Anhängen am 01.04.2025 beim BUND SH eingetroffen. Seitdem sind die Experten des Verbandes mit der inhaltlichen Auswertung beschäftigt.

Der BUND SH bemüht sich weiterhin um eine Vereinbarung mit der Landesregierung sowie den ausführenden Unternehmen DEGES und Autobahn GmbH. „Wir wollen auf außergerichtlichem Wege Gespräche aufnehmen. Unser Ziel ist es, zum Beispiel mit weiteren Maßnahmen die Fledermauspopulationen in Segeberg zu sichern“, sagt Dietmar Ulbrich.