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Bund SH: Regionalpläne ohne Plan

  •     Stellungnahme des BUND SH zur Regionalplanung kritisiert fehlende Maßnahmen zu Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Ziel, den Flächenverbrauch zu stoppen, nicht erkennbar
  • Entscheidungen werden an kommunale Ebene weitergereicht

Kiel. „Schleswig-Holstein will bis 2045 klimaneutral sein und bis 2050 keine neuen Flächen mehr verbrauchen – wie das mit den vorliegenden Regionalplänen gelingen soll, bleibt schleierhaft“, sagt Merlin Michaelis vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH). Der BUND SH hat fristgerecht zum 9. November 2023 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Regionalplänen verfasst, die für die kommenden 20 Jahre die Entwicklung Schleswig-Holsteins steuern sollen. Joachim Schulz, als ehrenamtliches Mitglied des Ausschusses für Natur und Umweltpolitik im BUND federführend an der Stellungnahme beteiligt, betont: „Flächen, die eine sehr große Bedeutung für die Biodiversität und den biologischen Klimaschutz haben, sind in der vorliegenden Planung nicht als dringend erforderliche Vorranggebiete enthalten oder gar nicht berücksichtigt.“ Die Datengrundlage sei zum Teil veraltet. Zudem werde wirtschaftliche Nutzung noch immer vor den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gestellt. „Es gibt keine klaren Vorgaben, wie Kreise und Kommunen mit ihrer Entwicklung einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts von Artenvielfalt leisten können. Das führt zur unkontrollierten Bevorratung von Flächen.“ Dies widerspreche dem im Landesentwicklungsplan (LEP 2021) formulierten Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Ziel der Flächeneinsparung.

Der BUND SH kritisiert insbesondere die Belegung von Flächen mit mehrfachen Zielvorgaben. „Gebiete, die dem Naturschutz zur Verfügung stehen sollten, werden mit Rohstoffabbau oder Tourismus zusammengeworfen“, erklärt Merlin Michaelis. Es fehle außerdem eine klare Bezeichnung von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen und solcher, die für Freiflächen-Photovoltaik geeignet wären. „Durch eine geeignete, an der Bodenqualität orientierte Planung ließe sich ein Konflikt zwischen Nahrungsmittelproduktion, Energie-Erzeugung und Naturschutz vermeiden. Nun werden solche wichtigen Entscheidungen jedoch auf die chronisch unterbesetzte Verwaltungsebene der Kommunen weitergereicht, die mit immer weniger Mitteln immer mehr Aufgaben wahrnehmen sollen.“

Dabei gebe das Planwerk mit dem neuen Vorranggebiet für Küstenschutz und Klimafolgenanpassung durchaus die Möglichkeit an die Hand, zukunftsgerichtet Flächen für die Klimaanpassung auszuweisen, sagt Joachim Schulz.  „Die Ostsee-Sturmflut hat gezeigt, dass hier in erheblichem Maße Regelungsbedarf besteht. Da hätten wir uns mehr Mut und Kreativität gewünscht! Angesichts des Klimawandels halten wir es für dringend notwendig, in Siedlungsbereichen Flächen für Hitzeschutz, also zum Beispiel Grüngürtel und Regenwasser-Auffangmaßnahmen auszuweisen.“

Die Stellungnahme des BUND SH zu den Regionalplänen finden Sie hier: https://www.bund-sh.de/regionalplaene-2023/