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DEHOGA Schleswig-Holstein enttäuscht über die angekündigte Klage der Kirchen gegen die Bäderregelung , Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Schleswig-Holstein e.V.

Die Nordkirchen haben heute angekündigt, erneut gegen die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein zu klagen. Dadurch könnten in den Tourismusorten die Sonntagsöffnungen im Winterhalbjahr wegfallen. Peter Bartsch, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Schleswig-Holstein e.V. äußert sich sehr enttäuscht, dass die Kirchen den 2005 und 2008 gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zur Sonntagsöffnung in ausgewählten Tourismusorten verlassen wollen. „Gibt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Klage statt, wird das für unsere schleswig-holsteinischen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe extreme Einbußen zur Folge haben.“

Wirtschaftlich gesehen ist die derzeit geltende Bäderverordnung für das Urlaubsland Schleswig-Holstein von immens wirtschaftlicher Bedeutung. Tagesgäste und Kurzurlauber kommen vor allem am Wochenende in den Norden, und gerade in der Nebensaison oder bei schlechtem Wetter ist das Einkaufen eine zentrale Urlaubsaktivität. Da beleben die Sonntagsöffnungen die Städte, tragen zum Umsatz in der Gastronomie, Hotellerie und im Einzelhandel bei und bieten den nationalen und internationalen Gästen Dienstleistungsqualität und sehr guten Service.

Der DEHOGA-Vorsitzende Peter Bartsch kann die Klage der Nordkirchen nicht nachvollziehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden für den Handel und die Gastronomie. Angesichts der großen Bedeutung, die der Schleswig-Holstein-Tourismus für Wirtschaft und Arbeitsplätze hat, würde eine Einschränkung der bestehenden und bewährten Bäderregelung sehr negative Auswirkungen haben.

Peter Bartsch appelliert im Namen seiner Mitgliedsbetriebe für eine schnellstmögliche Einigung zugunsten der Bäderregelung in Schleswig-Holstein.