Bauen & Wohnen

Denkmalschutznovelle im Bildungsausschuss des Landtags: Haus & Grund: Rechtsschutz für Denkmaleigentümer erhalten

„Wer mehr Denkmalschutz will, darf den Rechtsschutz der Betroffenen nicht verkürzen.“ Diese Forderung stellte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, bei der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags auf. Hier wurde heute über die umstrittene Denkmalschutznovelle der Landesregierung diskutiert. Sonst gelte das Motto „Friß´ Vogel oder stirb!“, kritisierte der Verbandschef den Gesetzentwurf. Es sei geplant, den Eigentümer eines Denkmals ohne vorherige Anhörung nur noch schriftlich über die Eintragung seiner Immobilie in die Denkmalliste zu informieren. Dagegen stehe als einziges Rechtsmittel die Klage beim Verwaltungsgericht zur Verfügung. Den Gang zum Gericht scheuten private Grundstückseigentümer erfahrungsgemäß. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sei überaus kostenträchtig. „Da können Verfahrenskosten in Höhe von rund 5.000 € auf den Denkmaleigentümer zukommen,“ erläuterte Blažek.

 

Haus & Grund schlage daher vor, es dem betroffenen Denkmaleigentümer zu ermöglichen, die Denkmaleigenschaft in einem außergerichtlichen Verfahren überprüfen lassen zu können. Dieses Verfahren müsse eine Anhörung beim unabhängigen und paritätisch besetzten Denkmalrat beinhalten, wenn sich Denkmalbehörde und Eigentümer nicht einigen könnten. Diese Vorgehensweise habe sich beim bisherigen Denkmalschutzgesetz seit über fünfzig Jahren bewährt. In den letzten beiden Jahren habe es auf Basis des alten Denkmalschutzgesetzes nicht eine einzige Klage gegen die Eintragung gegeben.

„Die privaten Grundeigentümer sind stolz auf ihre Baudenkmäler und tragen durch erhebliche Investitionen dazu bei, diese für die Nachwelt zu erhalten,“ berichtete Blažek. Er befürchte, die beabsichtigte Verkürzung des Rechtswegs könne diese Investitionsbereitschaft schmälern. Nur wer vom Denkmalschutz überzeugt ist, wende erhebliche Kosten zum Beispiel für den Erhalt einer reich verzierten Stuckfassade aus der Gründerzeit auf. Dafür sei das neue Eintragungsverfahren kontraproduktiv.

Haus & Grund begrüßte hingegen ausdrücklich die Dialogbereitschaft im bisherigen Gesetzgebungsverfahren. Den bewährten besonderen Denkmalbegriff beizubehalten, den Vertragsdenkmalschutz und den Gutglaubensschutz einzuführen und das Verbandsklagerecht aufzugeben, seien Schritte in die richtige Richtung gewesen.

Jetzt müsse der Landtag nur noch beim Rechtsschutz im Eintragungsverfahren eines Denkmals über seinen Schatten springen. Dann sei der angestrebte Konsens mit den privaten Grundeigentümern erreicht und der Weg zum von Haus & Grund vorgeschlagenen Denkmalpakt geebnet, äußerte Blažek abschließend hoffnungsvoll.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt im Lande die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat über 65.000 Mitglieder in 92 Haus & Grund Ortsvereine. Die privaten Grundeigentümer sichern in Schleswig-Holstein über 80 Prozent der Wohnraumversorgung.