Warum Zurückweisung nicht gleich Zurückweisung bedeutet Zurückweisungen – das ist aktuell das Zauberwort, wenn es um eine Wende in der Migrationspolitik geht. Schließlich hätten fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, von vornherein keinen Anspruch auf eine Einreise, geschweige denn Asyl. Darauf pochen Kritiker der deutschen Asylpolitik schon seit Jahren, denn im Grundgesetz (Artikel 16a) heißt es, auf Asyl kann sich „nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften […] einreist“ und im Asylgesetz (Paragraf 18), dass einem Asylbewerber die „Einreise zu verweigern [ist], wenn er aus einem sicheren Drittstaat (Paragraf 26a) einreist“.
Da so alle Nachbarn Deutschlands als sichere Drittstaaten gelten, könnte man faktisch die Asylmigration per Landgrenze komplett stoppen. Über den See- oder Luftweg kommen schließlich kaum nennenswerte Zahlen an Asylbewerbern.
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