Politik & Wirtschaft

Gabriele Hiller-Ohm fordert: „Girokonto für jedermann“ muss für jeden zugänglich sein

Hiller-Ohm
„Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger ein Girokonto erhält. Einen entsprechenden Antrag werde ich zusammen mit Verbraucherschutz-Politkern der Grünen in den Bundestag einbringen“, so Gabriele Hiller- Ohm, zuständige Berichterstatterin für Finanzdienstleistungen der SPD- Bundestagsfraktion…Der letzte Bericht der Bundesregierung zur freiwilligen Selbstverpflichtung von Banken und Sparkassen, jedem Bundesbürger die Führung eines Girokontos zu ermöglichen, zeige, dass die Banken ihrer Selbstverpflichtung nur teilweise nachgekommen seien und dass die von ihnen gelieferte Datenbasis mangelhaft sei.

„Ein Konto ist heute notwendig, um an der Gesellschaft teilzuhaben. Zahlungsverkehr findet zunehmend bargeldlos statt. Wer kein Girokonto hat, der bekommt spätestens dann Probleme, wenn er über das Internet handeln will oder die regionale Bankfiliale auch den letzten Schalter schließt und sämtliche Transaktionen nur noch an Automaten abgewickelt werden können. Berichten der Verbraucherzentralen zufolge sind fehlende Girokonten teilweise sogar ein Einstellungshindernis, da Arbeitgeber nicht mehr auf Direktauszahlungen vorbereitet sind“, so die Abgeordnete.

Die Zahlen, welche die Banken der Bundesregierung zur Verfügung stellten, seien äußerst dürftig. So würden bei den Banken keine Listen darüber geführt, wie viele Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt oder wie viele Girokonten gekündigt würden und warum. „Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände liegt die Zahl der Bundesbürger, die unverschuldet kein Girokonto besitzen, bei ungefähr 500.000. Die Arbeitsgemeinschaft hat im Zeitraum von 10 Monaten 2000 Fälle von Kontokündigung und -Ablehnung dokumentiert. Meistens verweisen die Banken auf Schufa- Eintragungen oder geben keine Begründung.“

Hiller-Ohm fordert deshalb: „Die Banken müssten im Bereich Girokonto für jedermann mehr Transparenz schaffen und umfassendere Daten liefern. Ganz wichtig sind hier die Zahlen der Ablehnungen von Girokontoanträgen und die Begründungen. Ablehnungen und Kündigungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, sodass die Betroffenen die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen. Dies ist über Schlichtungsstellen möglich, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf diese Möglichkeit ist bei der Ablehnung oder Kündigung deutlich hinzuweisen. Sollten die Banken ihrer Selbstverpflichtung, Girokonten für jedermann bereitzustellen, auch weiterhin nicht nachkommen, werden wir gesetzliche Regelungen schaffen“, so die Verbraucherschützerin.