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GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)

20.04.2012 – 10:42 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – Karlsruhe (ots) – Nr. 8 -Die Bundesanwaltschaft hat am 5. April 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet A. und den 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ridvan Ö.wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Der Angeschuldigte Ridvan Ö. ist darüber hinaus der Erpressung hinreichend verdächtig (§ 253 StGB).In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit 2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im west lichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Die PKK verfügt auch in Europa über eine feste Organisationsstruktur, in die unter anderem ihre Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ (KC) eingegliedert ist.

Der Angeschuldigte Mehmet A. war von Oktober 2009 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 in Deutschland und Frankreich als hochrangiger Kader der „Komalen Ciwan“ (KC) tätig. Zunächst erstreckte sich sein Verantwortungsbereich auf das gesamte Bundesgebiet. Von März bis Oktober 2010 leitete er die Jugendorganisation der PKK in Frankreich und anschließend das Gebiet Mannheim. Der Angeschuldigte Ridvan Ö. stand als Nachfolger des Angeschuldigten Mehmet A. von März 2010 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 in Deutschland an der Spitze der „Komalen Ciwan“ (KC). Zusätzlich war er ab August 2010 für das Gebiet Stuttgart verantwortlich. Beide Angeschuldigten hatten vor allem die Aufgabe, Jugendliche für die Guerilla der PKK zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für deren Reisen zur PKK in den Nordirak zu beschaffen. Darüber hinaus waren sie in die Propaganda- und Schulungsarbeit der Organisation eingebunden.

Dem Angeschuldigten Ridvan Ö. wird darüber hinaus vorgeworfen, im Oktober 2010 als Leiter der „Komalen Ciwan“ (KC) in Stuttgart von dem Veranstalter einer Musikveranstaltung für junge Aleviten durch die Drohung, die Veranstaltung andernfalls mit Gewalt z u verhindern, 500 Euro erpresst zu haben.

Die Angeschuldigten wurden am 17. Juli 2011 festgenommen. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 26/2011 vom 19. Juli 2011).