Besondere NeuigkeitenBlaulicht

GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat vorgestern (24. Juni 2026) und gestern die deutschen Staatsangehörigen Joel F. und Elias F. in Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Gera) durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Polizeikräften des Freistaats Thüringen vorläufig festnehmen lassen. Die Beschuldigten wurden gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) eine inländische terroristische Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB) unterstützt zu haben. Zudem werden ihnen versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB) und versuchte schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) vorgeworfen.

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Im April 2024 wurde die rechtsextremistische, auch überregional agierende terroristische Vereinigung „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) gegründet. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen.

Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Zu dieser Vereinigung gehörten auch die gesondert verfolgten Claudio S. und Justin W.

Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in Begleitung von Claudio S. und Justin W. zu der bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand auszulösen. Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus.

Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 u.a. gegen Claudio S. und Justin W. Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025).