Politik & Wirtschaft

Gemeinsam für ein starkes Europa im Dienste der Verbraucher

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) veröffentlicht heute seinen Jahresbericht 2012 – Kehl– Mehrwert durch Zusammenarbeit. Diesem Leitsatz konnte das ZEV auch im vergangenen Jahr durch das synergetische Ineinandergreifen seiner verschiedenen Dienste erneut gerecht werden. Fast 15.000 Verbraucherbeschwerden konnte der deutsch-französische Verein bearbeiten, sei es im Bereich Tourismus, Elektronischer Handel, Immobilien, Finanzen oder Patientenmobilität. Mit einer Erfolgsrate von rund 70 Prozent bei der außergerichtlichen Streitbeilegung unterstreicht das ZEV auch 2012 seine Stellung als wichtige Adresse für Verbraucher aus Deutschland, Frankreich und 27 – bald 28 – weiteren Ländern in Europa. Im Jahresbericht 2012 wird ein Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Projekte des Vereins sowie die wichtigsten Entwicklungen im EU-Verbraucherrecht gegeben.

 

Schwerpunkte 2012: Mehr Schutz beim Online-Kauf und bessere Gesundheitsversorgung 

Wichtige rechtliche Grundsteine konnten besonders in dem Bereich des elektronischen Handels gelegt werden, der wie kein anderer unser Konsumverhalten bestimmt. Bestellt wird über das Internet nahezu alles, doch hat der Boom auch seine Folgen: Rund 70 Pozent aller 2012 beim ZEV registrierten Verbraucherbeschwerden betrafen den Online-Handel, ganz gleich ob im Zuge einer Urlaubsbuchung, eines Autokaufes oder dem Erwerb von Elektronikwaren. Schutzlos stehen Verbraucher bei online abgeschlossenen Verträgen aber nicht da. So bietet das ZEV mit seinem Projekt „Online-Schlichter“ Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten mit einem Internet-Händler komplett elektronisch schlichten zu lassen. Das Projekt hat Modellcharakter im Hinblick auf den Ausbau qualitiv hochwertiger und online erreichbarer Schlichtung im gesamten EU-Gebiet. Eine entsprechende EU-Verordung und Richtlinie dürften in Kürze in Kraft treten.

Für mehr präventiven Schutz im Online-Handel sorgte im August 2012 auch die in der Verbraucherrechterichtlinie verankerte „Button-Lösung“, die Deutschland als erster Mitgliedstaat umsetzte. Dies hatte das ZEV schon früh gefordert. Aufgrund eines Praxis- und Rechtsvergleichs mit Frankreich, wo es eine ähnliche Lösung gibt, konnte es eine positive Prognose abgeben. Online-Abofallen – wie sie in Deutschland bis dato verbreitet waren – gingen dank der „Button-Lösung“ enorm zurück. Denn: Kaufverträge im Internet sind seitdem erst rechtswirksam, wenn Online-Händler auf dem Bestell-Button mit Worten wie etwa „zahlungspflichtig bestellen“ auf die Kostenseite hinweisen – eine Regelung, die bis Ende 2013 in jedem Mitgliedstaat der EU gelten muss.

Gesundheitsversorgung: Im vergangenen Jahr hat sich der Verein besonders in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung stark gemacht. Ein regionales Projekt zeigte insbesondere konkrete Perspektiven für eine bessere Zusammenarbeit von Kliniken im Eurodistrikt Straßburg-Ortenau auf, ein weiteres bundesweites Projekt informierte umfassend über die Patientenrechte in der EU insgesamt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU bis zum 25. Oktober 2013 werden die Rahmenbedingungen, sich außerhalb seines Heimatlandes behandeln zu lassen, noch weiter verbessert.

 

Mehr Informationen finden Sie auch in unserer Zusammenfassung .

Der komplette Jahresbericht 2012 steht hier zum Download bereit.