Politik & Wirtschaft

Gesundheitsminister Garg appelliert an Verhandlungspartner: Budget-Verhandlungen für das Krankenhaus Brunsbüttel fortsetzen

KIEL. Mit Bedauern hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg die heutige (21.12.) Mitteilung über ein Scheitern der Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausträger für das Krankenhausbudget des Krankenhauses Brunsbüttel zur Kenntnis genommen. „“Das Krankenhausentgeltrecht bietet genügend Spielraum, um zielorientiert zu einer Einigung zu kommen, die die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Ich sehe die Gefahr, dass die mehr und mehr überregional aufgestellten Krankenkassen die Bedürfnisse ihrer Mitglieder vor Ort aus den Augen verlieren. Ich appelliere an beide Parteien, die Verhandlungen fortzusetzen und zu einer Lösung zu kommen.““

In den seit Monaten andauernden Verhandlungen für das Krankenhausbudget des Krankenhauses Brunsbüttel hatte sich das Gesundheitsministerium wiederholt vermittelnd eingeschaltet und beide Parteien auf ihre Verantwortung für die Menschen in der Region hingewiesen.

Sollten die Vertragsparteien – das Krankenhaus und die Krankenkassen – sich nicht im Verhandlungswege einigen, wird das Ministerium intensiv prüfen, ob die Voraussetzungen für die Feststellung eines sogenannten Sicherstellungszuschlages für das Krankenhaus Brunsbüttel gegeben sind. Geprüft wird in so einem Fall, ob das Krankenhaus notwendig ist, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und falls ja, mit welchem Versorgungsauftrag. Dabei ist zu berücksichtigen, ob es zum Beispiel im Notfall möglich ist, ein anderes Krankenhaus in der Umgebung zu erreichen, ohne dass der Patient Schaden nimmt. Eine Rolle spielt dabei u. a. auch die vorgehaltene Fachrichtung und der tatsächliche Versorgungsbedarf. Bei einer entsprechenden Prüfung werden umfangreiche Daten u.a. zur Kosten- und Versorgungssituation analysiert. Sollte das Gesundheitsministerium feststellen, dass das Krankenaus zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung am entsprechenden Standort erforderlich ist, müssen die Krankenkassen für dieses Krankenhaus Zuschläge zahlen.

Im Normalfall verhandeln die Krankenkassen mit dem jeweiligen Krankenhausträger ein Budget, mit dem das Krankenhaus die Behandlungskosten für die Patientinnen und Patienten decken kann.