Gesundheitsminister Garg zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes
KIEL. Anlässlich der Befassung des schleswig-holsteinischen Landtages mit den Erfahrungen des Nichtraucherschutzgesetzes betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:
„Nach der Novellierung 2008 hat sich das Nichtraucherschutzgesetz als pragmatischer und in der Bevölkerung akzeptierter Weg für einen besseren Gesundheitsschutz bewährt. Die Regelungen in Schleswig-Holstein haben zu einem Rückgang des Rauchens in der Öffentlichkeit geführt. Das betrifft den Gaststättenbereich sowie Behörden, Krankenhäuser, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen oder Sport- und Kultureinrichtungen“.
Das schleswig-holsteinische „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ ist im Dezember 2007 in Kraft getreten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen vom 30. Juli 2008 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einzelne Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens neu gefasst. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gastronomie.
