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Grüne Fraktion SH (Landtag/Innen und Recht/Digitale Volksabstimmungen

Umsetzung des §6a Volksabstimmungsgesetzes, dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Was lange währt, wird endlich gut. Der hier in Rede stehende §6a Volksabstimmungsgesetz wurde im Juni 2016 eingeführt. Die zur Umsetzung des parlamentarischen Auftrags erforderliche Landesverordnung trat am 01. Oktober 2021 in Kraft. Fünf Jahre und drei Monate ist für den Erlass einer Verordnung ein überdurchschnittlich langer Zeitraum. Die im Bericht dafür angegebenen Gründe zeigen allerdings auf, dass die zu klärenden Details und Probleme im Bereich einer sicheren Authentifizierung der Zeichnungsberechtigten nicht banaler Natur waren. Und dann kam auch noch Corona dazwischen.Bei allem Verständnis für die gründliche Arbeit der Verwaltung – Die traditionell händische Sammlung von Unterstützungsunterschriften für eine Volksinitiative war unter den Bedingungen eines Lockdowns extrem erschwert. Es wäre also durchaus besser gewesen, wenn die notwendige Verordnung schon vorher in Kraft getreten wäre.

Immerhin: Was lange währt, wird endlich gut. Das System scheint jetzt zu funktionieren. Eine Volksinitiative läuft bereits unter den Bedingungen des neuen Onlinedienstes „Digitale Volksinitiative (eParti)“.

Als Freund von Schüttelreimen könnte man natürlich auch sagen: „Was lange gärt, wird endlich Wut.“ Uns erreichten in den letzten zwei Jahren zunehmend verärgerte Anfragen aus der Bevölkerung und von Verbänden, wann denn nun endlich die elektronische Unterschriftleistung für Volksinitiativen möglich sein wird, die der Gesetzgeber schon so lange versprochen hat. Mir wurde es zunehmend peinlicher, weiter um Geduld bitten zu müssen.

Dem schriftlichen Bericht entnehme ich, dass das Zentrale IT-Management SH in Abstimmung mit dem MILIG im Februar 2021 einen externen Projektleiter mit der abschließenden Entwicklung des Onlinedienstes eParti beauftragte. Danach sei es dann sehr flott gegangen bis zur Anwendungsreife. Da stelle ich mir natürlich die Frage, warum wir diesen Schritt nicht schon viel früher gegangen sind. Denn die Probleme lagen doch schon bei dem Bericht durch Staatssekretär Geerdts am 03.06.2020 im Innen- und Rechtsausschuss auf dem Tisch.

Nun gut: Schluss mit dem Gemecker. Ich bin sehr froh, dass das System jetzt steht.

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