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Hansestadt Lübeck lässt Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts gerichtlich prüfen

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Schutz der Lübecker Häfen · Die Hansestadt Lübeck hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) im Planfeststellungsabschnitt Lübeck eingereicht. Ziel ist es, die erheblichen Beeinträchtigungen der kommunalen Lübecker Häfen wegen der durch den Planfeststellungsbeschluss bewirkten eingeschränkten schienenseitigen Erreichbarkeit gerichtlich überprüfen und im Folgenden durch eine Planänderung beseitigen zu lassen. Die Klagefrist endet am 14. September 2026; die Klagebegründung ist binnen zehn Wochen nach Klageerhebung einzureichen.

Dazu Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau: „Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht. Die Hansestadt Lübeck unterstützt ausdrücklich die Feste Fehmarnbeltquerung und eine leistungsfähige Schienenverbindung zwischen Deutschland und Dänemark. Die Querung eröffnet vielfältige Chancen für wirtschaftliches Wachstum, den Arbeitsmarkt und das Zusammenwachsen der Fehmarnbeltregion.“

Das planfestgestellte Vorhaben trägt nicht dazu bei, den Schienenknoten Lübeck ganzheitlich, zukunftsfähig und leistungsfähig auszustatten. Im Gegenteil: Statt die ohnehin anstehenden umfangreichen Eingriffe gleichsam als nachhaltige und funktionierende Gesamtlösung im Raum Lübeck auszugestalten, droht der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses, infrastrukturelle Defizite der Planungen der DB InfraGO für Jahrzehnte zu verfestigen.

Hier ist von einer Verschlechterung der Bahnqualität im Nah- und Fernverkehr sowie Güterverkehr auszugehen. Das betrifft insbesondere die schienenseitige Hinterlandanbindung des Port of Lübeck als größten deutschen Fährhafen. Auf diese Defizite hat die Hansestadt in der Vergangenheit wiederholt die Deutsche Bahn, Bund und Land hingewiesen.

„Es ist eine kuriose und für uns unbefriedigende Situation, dass ausgerechnet die Hansestadt Lübeck als Befürworterin der Festen Fehmarnbeltquerung nun zu einer Klage gezwungen wird“, erklärt Bürgermeister Jan Lindenau. „Die Haltung des Bundes und der Deutschen Bahn lässt uns keine andere Möglichkeit, als unsere kommunalen Rechte und die Erreichbarkeit sowie das Fortbestehen unserer kommunalen Hafeninfrastruktur gerichtlich zu sichern.

Einem Jahrhundertprojekt wie der Festen Fehmarnbeltquerung darf kein Schienenknoten Lübeck zur Seite gestellt werden, der bereits bei der Inbetriebnahme an seine Kapazitätsgrenzen stößt,“ so Lübecks Bürgermeister weiter.

„Unsere Häfen müssen auch nach Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung verlässlich und pünktlich mit den erforderlichen Kapazitäten erreichbar sein. Hier geht es um Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit des Port of Lübeck, der bereits heute in einem harten Konkurrenzkampf zu bestehen hat. Über die Wettbewerbsstärke eines Hafenstandortes entscheidet nicht zuletzt auch die Qualität der Hinterlandanbindung,“ unterstreicht Bausenatorin Joanna Hagen.

Nach der bisherigen rechtlichen Prüfung bestehen nach Ansicht der Hansestadt Anhaltspunkte, dass die Auswirkungen auf die Lübecker Häfen für den Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend ermittelt, bewertet und mögliche Ausbaualternativen nicht abgewogen wurden. Aus Sicht der Hansestadt sind für die hinreichend gesicherte Erreichbarkeit der Lübecker Häfen insbesondere ein drittes und viertes Gleis nördlich des Lübecker Hauptbahnhofs sowie ausreichende Durchfahrmöglichkeiten für Güterzüge durch den Hauptbahnhof zwingend erforderlich.

Der Planfeststellungsbeschluss räumt selbst ein, dass der Bereich zwischen Lübeck-Hauptbahnhof und Abzweig Waldhalle erneut überplant werden müsste, wenn zusätzliche Verkehre umgesetzt werden sollen. Dies bestätigt aus Sicht der Hansestadt Lübeck, dass die jetzt genehmigte Infrastruktur nicht auf das langfristig vorgesehene Verkehrsangebot ausgerichtet ist.

Ein späterer Ausbau unter laufendem Betrieb auf einer dann stark belasteten internationalen TEN-Achse dürfte zudem deutlich schwieriger sein als eine vorausschauende Berücksichtigung im jetzigen Verfahren und zu erneuten Belastungen für die Bevölkerung führen.

„Es kann nicht sein, dass ein europäisches Jahrhundertprojekt einen bereits hoch ausgelasteten Knoten den Port of Lübeck zusätzlich belastet, ohne zugleich die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen“, so Bausenatorin Joanna Hagen. „Die Feste Fehmarnbeltquerung muss ein Katalysator für Wachstum und für eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur sein.“

Ohne die fristwahrende Klageerhebung hätte die Hansestadt Lübeck ihre Möglichkeit verloren, gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich vorzugehen. Über das Vorgehen wurden die Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen durch Bürgermeister Lindenau am Freitag informiert. Bürgermeister Lindenau dankt den Fraktionen für die Unterstützung bei dieser Entscheidung.