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Haushalt 2018, Kirchengesetze und Bericht des Landesbischofs

Haushalt 2018, Kirchengesetze und Bericht des Landesbischofs –  Mit dem Haushalt 2018, mehreren Kirchengesetzen und dem Bericht des Vorsitzenden der Ersten Kirchenleitung, Landesbischof Gerhard Ulrich, wird sich die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) auf ihrer Tagung vom 16. bis zum 18. November in Lübeck-Travemünde befassen.

Insgesamt rechnet die Nordkirche im kommenden Jahr mit Einnahmen in Höhe von rund 538 Millionen Euro (2017: 524 Millionen Euro), davon 494 Millionen Euro (481 Millionen Euro) aus Kirchensteuern. Drei Prozent des Kirchensteuernettoaufkommens, also rund 15 Millionen Euro, werden für den Kirchlichen Entwicklungsdienst eingeplant, der unter anderem Projekte in Asien, Afrika und Lateinamerika fördert. Die Kirchenkreise, und damit auch die Gemeinden, erhalten mit 328,4 Millionen Euro den größten Anteil der Einnahmen. 81,8 Millionen Euro sind für Versorgungsleistungen vorgesehen. Die sieben Hauptbereiche, in denen die gesamtkirchlichen Dienste geordnet sind, sollen im kommenden Jahr 40,4 Millionen Euro erhalten. Der Bereich Leitung und Verwaltung (Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung) plant mit 33 Millionen Euro.

Der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, sagte heute (10. November): „Die Kirchensteuereinnahmen sind derzeit eine solide finanzielle Grundlage für die kirchliche Arbeit vor Ort. Mein Dank gilt allen, die dazu beitragen. Entscheidend ist, was die Nordkirche mit diesen Mitteln macht. Grundsätzlich werden sie dafür verwendet, um kirchliches Leben in seiner Vielfalt auch in Zukunft zu ermöglichen und zu fördern. In der Nordkirche gilt das Prinzip der Solidarität zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Einrichtungen. Das erfordert eine umsichtige und vorausschauende Haushaltspolitik, gerade auch angesichts langfristig erwarteter rückläufiger Einnahmen und Lohntarifsteigerungen. Der Entwurf des Haushalts 2018 ist jetzt veröffentlicht und auf der Website der Landessynode allgemein zugänglich. Die Landessynode wird den Haushalt öffentlich diskutieren und dann verabschieden. Auch dadurch wird transparent und nachvollziehbar, wie verantwortungsvoll die Nordkirche mit den anvertrauten Mitteln haushaltet.“

Neben dem Haushaltsplan (Freitag, ca. 10 Uhr) wird es auf der Synodentagung um mehrere Kirchengesetze gehen, unter anderem um die kirchliche Bevollmächtigung von Religionslehrkräften (Vokationsgesetz, Donnerstag, ca. 20 Uhr). Auf der Tagesordnung stehen auch der Bericht des Landesbischofs (Donnerstag, 14.30 Uhr) sowie ein Positionspapier der Landessynode zum Thema „Gerechter Frieden“ (Donnerstag, ca. 16.30 Uhr).