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Hiller-Ohm: Elbe-Lübeck-Kanal in zweithöchster Kategorie

hiller-ohm130309Hiller-Ohm: Elbe-Lübeck-Kanal in zweithöchster Kategorie – des Bundesverkehrswegeplans – Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt. Heute hat das Bundesverkehrsministerium den neuen Bundesverkehrswegeplan vorgelegt, der die vorrangigen Verkehrsprojekte bis zum Jahr 2030 festlegt. Auch der Elbe-Lübeck-Kanal ist bei den Wasserstraßenprojekten in die zweithöchste Kategorie „Vordinglicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ aufgenommen worden. Die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) erklärt dazu:„Das ist eine hervorragende Nachricht für Lübeck und Umgebung, weil der Elbe-Lübeck-Kanal als effiziente und umweltfreundliche Verkehrsader zwischen Ostsee und deutschem Binnenschifffahrtsnetz nun weiterhin eine Zukunft hat. Das ist ein Riesenerfolg. Denn eigentlich war der Bestand des Elbe-Lübeck-Kanals als Wasserstraße akut bedroht.

Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht. Ein Aufstieg in die höchste Kategorie „vordringlicher Bedarf (plus)“ wäre weiterhin wünschenswert und ich habe mich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt. Darüber hinaus habe ich mich im September 2015 mit Wirtschaftsvertretern aus Lübeck getroffen, die eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, einen ausgebauten Kanal stärker nutzen zu wollen.“

 

Laut Hiller-Ohm ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf (plus)“ eingestuft sind, hätten eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der baldigen Realisierung – auch wenn der BVWP als Planungsinstrument keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalte. Während die Zukunft von Projekte im „weiteren Bedarf“ eher unbestimmt wäre, könnten Auftragsverwaltungen an Projekten im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ – so genannte WB* – an den Bauplanungen weiterarbeiten. Für den Fall der Aufnahme in den Investitionsrahmenplan wären sie dann gerüstet, innerhalb von fünf Jahren Baureife zu erlangen.

 

„Mit der guten Bewertung des Elbe-Lübeck-Kanals im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren teilzunehmen, das am 21. März 2016 startet. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können“, so Hiller-Ohm abschließend.

 

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzier-ung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau.).

Link zum Bürgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016: www.bvwp2030.de