Bauen & Wohnen

Jahrestagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz: Denkmaleigentümer dürfen nicht benachteiligt werden – Zwei Denkmalschutzpreise nach Schleswig-Holstein verliehen

WISMAR/KIEL. Auf der diesjährigen Tagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) in Wismar sind unter anderem die finanziellen Folgen von energetischen Sanierungen in Denkmalen sowie die Bewältigung der Konversions-folgen früherer Bundeswehrliegenschaften thematisiert worden. Das Nationalkomitee appellierte, Denkmaleigentümer nicht schlechter als andere Wohngebäudeeigentümer zu stellen. Um privaten Wohngebäudeeigentümern zusätzliche Anreize zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, hatte der Bundestag ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden verabschiedet. Das Gesetz befindet sich zurzeit im Vermittlungsausschuss. Die steuerliche Förderung von notwendigen Baumaßnahmen an Denkmälern war durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 auf ca. 90 % abgesenkt worden. Das DNK fordert, dass Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer auch bei der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden nicht diskriminiert werden dürfen. Deshalb sollte im Gesetzesvorschlag für energetische Sanierungsmaßnahmen wieder die bis 2003 geltende Regelung in Kraft gesetzt werden.

Weiter hat das DNK gefordert, auch bei der Bewältigung der Konversionsfolgen – d.h. bei der Entwicklung von Folgenutzungen für bislang von der Bundeswehr genutzten Gebäuden und Flächen – bei allen Planungen und Maßnahmen auch Denkmalschutz und Denkmalpflege zu berücksichtigen und freiwerdende Flächen, die aus denkmalpflegerischer und archäologischer Sicht wertvoll sind, zu schützen und zu erhalten.

Als Spitzenorganisation des Denkmalschutzes in Deutschland setzt sich das DNK nachdrücklich für die Vermittlung von Denkmalschutz in unserer Gesellschaft ein. Es möchte auch dazu beitragen, junge Menschen dafür zu begeistern. Denkmalschutz ist ein wichtiger Bestandteil von kultureller Bildung.

In Wismar wurde vom Präsidium des DNK zudem der Deutsche Preis für Denkmal-schutz 2012 verliehen. Dieser Preis ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Schleswig-Holstein gingen zwei Preise.

Uwe Karstens aus Ascheberg (Kreis Plön) wurde für sein Engagement für den Erhalt von Wasser- und Windmühlen ausgezeichnet. Karstens hat seit fast 30 Jahren sein kulturgeschichtliches Wissen und seine umfassenden bau- und technikgeschichtlichen Kenntnisse in den Dienst der Erhaltung von Wind- und Wassermühlen gestellt, besonders in Schleswig-Holstein und Hamburg. Seit 1988 ist Uwe Karstens als Mühlensachverständiger für die Denkmalpflege tätig. Er hat damit ganz wesentlich zur denkmalgerechten Instandsetzung von historischen Wind- und Wassermühlen im gesamten norddeutschen Raum beigetragen. Kulturministerin Spoorendonk lobte den Preisträger: „Uwe Karstens hat die Auszeichnung nicht nur als engagierter Mühlen-Eigentümer mehr als verdient. Die besonders unterhaltungsaufwändigen historischen Wind- und Wassermühlen profitieren seit Jahrzehnten von seinen profunden Kenntnissen. Ohne das vielfältige Engagement von Privatpersonen und Vereinen sowie die Unterstützung der Denkmalpflege wäre die dauerhafte Erhaltung der Mühlengebäude und der fragilen Mühlentechnik nicht zu gewährleisten.“ Von den 1.000 Wind- und Wassermühlen, die das wind- und kornreiche Schleswig-Holstein im 19. Jahrhundert besaß, sind nur noch etwa 90 Exemplare erhalten. Die meisten stehen unter Denkmalschutz.

Ein weiterer Preis ging an den NDR-Journalisten Thorsten Mack für seinen denkmalpolitischen Fernsehbeitrag „Umstrittenes Kulturgut – Kein Denkmalschutz mehr für Nachkriegsbauten in Schleswig-Holstein?“. Thorsten Mack thematisierte die Fragen zum Denkmalschutz für Nachkriegsbauten in organisatorischer, wirtschaftlicher und ästhetischer Hinsicht, indem er die Beweggründe der Kontrahenten klar zum Ausdruck kommen ließ.