Menschlich gesehen

Justizministerin von der Decken übergibt Ernennungsurkunden an Vollzugsbeamte

BOOSTEDT. Justizministerin Kerstin von der Decken hat heute (30. September) 24 ausgebildeten Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie vier Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes die Ernennungsurkunden in das Beamtenverhältnis auf Probe übergeben. Bei der Urkundenübergabe sagte die Ministerin: „Ihre Kernaufgabe als Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes ist der unmittelbare Umgang mit Menschen, die wegen des Verdachts oder aufgrund einer Straftat inhaftiert sind. Unser Justizvollzug verfolgt im Umgang mit den Gefangenen ein anspruchsvoll ausbalanciertes Ziel: Es geht um Resozialisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung einerseits und den Vollzug der Freiheitsstrafe als Sicherungsaufgabe andererseits. Sie als Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte sorgen durch Ihre Arbeit mit den Gefangenen dafür, dass beides gelingt. Sie sind für die unmittelbare Versorgung, Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung der Ihnen anvertrauten Menschen verantwortlich. Sie haben umfangreichen Kontakt mit den Inhaftierten und bestimmen damit im bedeutenden Maße die Atmosphäre in den Justizvollzugsanstalten. Ihre Aufgabe verlangt von Ihnen daher ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Fingerspitzengefühl, Verständnis, Entscheidungskraft und auch Haltung. Denn Sie nehmen eine hoheitliche Tätigkeit wahr. Sie dienen unserem Land. Das unterscheidet Ihre Tätigkeit von vielen anderen. Nicht alle können das. Nicht alle dürfen das. Ich wünsche Ihnen für diese anspruchsvolle Aufgabe alles Gute“, sagte von der Decken.

 

Die zweijährige Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst umfasst u.a. Grundlagen der Psychologie, Kriminologie und Pädagogik sowie der Rechtswissenschaften. Zudem wer-den Deeskalationstechniken mit Eingriffs-und Sicherheitstechniken, Maßnahmen im Brandfall und zur ersten Hilfe erlernt. Der Vorbereitungsdienst für die Ausbildung des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der LG 2.1. dauert drei Jahre und wird als duales Studium in Kooperation mit der Fachhochschule für Rechtspflege in NRW durchgeführt. Der Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug bildet die mittlere Führungsebene und ist gleichermaßen mit der Behandlung der Gefangenen, Aufgaben der Verwaltung und der Personalführung befasst.