K.O.-Schlag gegen Megaupload: Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was die Nutzer jetzt zu befürchten haben!
Der Filehoster „Megaupload“ ist offline. Viele ehemalige Nutzer von „Megaupload“ fragen sich nun, ob sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befürchten müssen. Der Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt die Rechtslage. Der Filehoster „Megaupload“ ist offline. Wie die US-Justiz am Donnerstagabend mitteilte, wurden vier Personen, darunter auch der mutmaßliche Betreiber Kim Dotcom aka. Kim Schmitz, in Neuseeland festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, durch den Betrieb von „Megaupload“ einen Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar verursacht zu haben.
Viele ehemalige Nutzer von „Megaupload“ fragen sich nun, ob sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befürchten müssen. Der Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt die Rechtslage:
„Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von ‚Megaupload‘ muss man zwischen ‚Uploadern‘ und ‚Downloadern‘ unterscheiden. Die ‚Uploader‘, also diejenigen, die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, z.B. auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie müssen mit Schadensersatzforderungen von rund 1000 bis 2000 Euro und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den ‚Uploadern‘ hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.
Anders sieht es dagegen bei den Downloadern aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine Rückverfolgung möglich sein dürfte.“
Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen doch gespeichert wurden? Können die auf den Servern gefundenen Adressen den Nutzern zugeordnet und gegen sie rechtliche Schritte eingeleitet werden?
Rechtsanwalt Solmecke hierzu: Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von ‚Megaupload‘ eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von ‚Megaupload‘ gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen; das heißt, die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.“
Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur „gedownloaded“ haben. Anders jedoch die Betreiber von Megaupload.
Rechtsanwalt Solmecke erklärt, was Kim Schmitz und Co. nun erwartet: „In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie ‚Megaupload‘ überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden kann. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster ‚Rapidshare‘ ist beispielsweise von dem OLG Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Das OLG Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung. Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von ‚Megaupload‘ eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjährige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.“
Problematisch ist aus Sicht von Rechtsanwalt Solmecke auch der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von „Megaupload“ zum Download bereitgehalten wurden: „Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf ‚Megaupload‘ hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie ‚Wild-West-Sherrifs‘. ‚Rapidshare‘ hat in der Vergangenheit stets betont, dass der größte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Selbst wenn diese Ansprüche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dürften sie in der Sache jedoch später schwer durchzusetzen sein.“