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Besondere Neuigkeiten

Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Andreas Tietze: Kleine und mittlere Unternehmen sind das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes

Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt die vorliegenden Anträge. Kleinstunternehmen sind in der Regel gekennzeichnet durch eine dünne Personaldecke, eine ebenso dünne Finanzdecke und unterliegen einem hohen Preisdruck. Es ist darum sinnvoll, sie bei bürokratischen Auflagen zu entlasten.Was verstehen wir unter Kleinstunternehmen? In der vierten Richtlinie der EU-Kommission werden Kleistunternehmen definiert durch eine Beschäftigtenzahl weniger als 10, eine Bilanzsumme unter 500.000 Euro und einen Umsatz unter einer Millionen Euro.

Mit dieser Größenordnung haben wir in Schleswig-Holstein ca. 90 Prozent aller Unternehmen erfasst, das sind fast 20.000 Unternehmen. Besser kann unsere Wirtschaftsstruktur nicht dargestellt werden.

Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sind das wirtschaftliche Rückgrat des Landes. Sie stellen die meisten Arbeitsplätze, aber auch die meisten Ausbildungsplätze. Im vorliegenden Antrag geht es um die Herausnahme der Kleinstbetriebe aus der Jahresabschlusspflicht, wie es von EU-Kommission vorgeschlagen wird.

Grundsätzlich muss es im Interesse eines jeden Unternehmens sein, einen aussagekräftigen Jahresabschluß zu erstellen, also eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Das ist ja keine Schikane, sondern zeigt dem Unternehmer auch, wo sein Laden steht.

Wenn er zu seiner Sparkasse oder Bank geht und seine Kreditlinie verlängern oder sogar erhöhen will, dann muss er sicher Unterlagen vorweisen, und was ist besser geeignet als ein Jahresabschluss. Schon jetzt erlaubt die Richtlinie 78/0660 bei Unterschreitung bestimmter Grenzwerte eine verkürzte Bilanz aufzustellen.

Diese Grenzen liegen allerdings angesichts der Wirtschaftsstruktur in Schleswig-Holstein sehr hoch.

Die Grünen befürworten, dass Kleinstunternehmen lediglich die Bücher führen und eine jährliche Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen zur Ermittlung ihrer Steuer. Wenn die Unternehmen das so wollen, dann sollen sie das auch dürfen.

Zu den Forderungen, die Schwellenwerte bei öffentlichen beschränkten Ausschreibungen von einer Millionen Euro und bei freihändigen Vergaben von 100.000 Euro über den 31.12.2010 beizubehalten, möchte ich differenzierter Stellung nehmen.

Die Heraufsetzung der Wertgrenzen sollte die Auftragsvergabe für Projekte aus dem Konjunkturpaket II beschleunigen.

Das ist sicherlich sinnvoll. Auf der anderen Seite ist die öffentliche Ausschreibung die sauberste und fairste Methode, damit der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot erhält. So werden die Steuergelder am effektivsten eingesetzt. Im Sinne der Korruptionsbekämpfung ist die öffentliche Ausschreibung die beste Lösung. Auftragssummen von 100.000 Euro bis zu einer Millionen Euro sind Größenordnungen, wo manches Unternehmen der Versuchung nicht widerstehen kann, mit Korruption an den Auftrag zu kommen.

Für eine freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung spricht natürlich, dass Aufträge der Kommunen gezielt an geeignete Firmen aus der Region vergeben werden können. Ich weiß, dass sich viele Kommunalpolitiker schwarz ärgern, wenn Aufträge ihrer Kommune wegen der öffentlichen Ausschreibung an eine Firme z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern geht und die Betriebe vor Ort leer ausgehen.

Wenn wir dem Landtagsantrag zustimmen, dann unter der Bedingung, dass Konzepte zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption bei den öffentlichen Auftraggebern ernsthaft umgesetzt werden. Dem Antrag, die Bundesregelung Kleinbeihilfen dauerhaft festzuschreiben, wird die Grüne Landtagsfraktion zustimmen.

Wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die EU den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Kleinbeihilfen an Unternehmen zu gewähren. Ein Höchstbetrag von 500.000 Euro darf nicht überschritten werden. Das ist ganz schön groß für eine Kleinbeihilfe.

Die Beihilfe kann als Zuschuss, als Zinszuschuss, als Darlehen oder als Garantieregelung vergeben werden. Diese bundesdeutsche Regelung für Kleinbeihilfen trat mit Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft und sie tritt automatisch am 31.12.2010 außer Kraft.

Nur mit Zustimmung der EU-Kommission könnte diese Regelung europaweit und bei uns weitergeführt werden. Die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise ist noch lange nicht vorbei. Die Europäische Zentralbank spricht von der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, wenn nicht seit dem Ersten Weltkrieg.

Insofern ist es absolut sinnvoll, die Kleinbeihilfenregelung weiterzuführen, um Unternehmen in schwerer Zeit zu unterstützen.