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Kommunalaufsicht stärkt Linke & GAL: Fehlende Kinder-und Jugendbeteiligung durch Jamaika rechtswidrig

Die Fraktion Linke & GAL hatte sich im Juli 2025 mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht gewandt, um einen Beschluss der Bürgerschaft mit fehlender Kinder- und Jugendbeteiligung zu prüfen. Ursächlich war, dass CDU, Grüne und FDP 1,5 Personalstellen umgewidmet hatten, die fest für den Jugendtreff Marli und für Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Holstentor-Nord eingeplant waren. Stattdessen sollten diese Personalstellen nach dem Willen der Jamaika-Fraktionen für den zukünftigen Kinder- und Jugendbeirat vorgesehen werden.

Da die Planungen in der Kinder- und Jugendarbeit zuvor unter enger Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattgefunden hatten, hätten diese erneut bei einer derart gravierenden Änderung beteiligt werden müssen, kritisierte die Fraktion Linke & GAL damals. Zuvor hatte die Fraktion vergeblich versucht, ein Ausspielen der unterschiedlichen Angebote für Kinder und Jugendliche zu verhindern, und beantragte deshalb 300.000 Euro zusätzlich für den Kinder- und Jugendbeirat.

 

Nun liegt das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vor. Sowohl des Rechtsamt der Hansestadt Lübeck als auch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein bestätigen die Rechtsauffassung der Fraktion Linke & GAL. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch den Beschluss von CDU, Grünen und FDP berührt, und es hätte nach §47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eine angemessene Beteiligung im Vorfeld des Beschlusses stattfinden müssen.

Der geplante Umfang des Angebotes für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Holstentor-Nord werde maßgeblich und dauerhaft verändert, und auch der Jugendtreff auf Marli sei nicht entsprechend der vorherigen Beschlüsse umsetzbar, heißt es in dem Schreiben. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung in angemessener Form wäre deshalb vorher notwendig gewesen.

„Die Entscheidung von CDU, Grünen und FDP steht im Widerspruch zu ihrem eigenen Anspruch, die Interessen von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen, indem die verpflichtende Kinder- und Jugendbeteiligung im vorliegenden Fall außer Acht gelassen wurde“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.

„Problematisch ist zudem, dass das Ausbleiben dieser Beteiligung rechtlich für die Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses folgenlos bleibt. Ein Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen, das ohne Konsequenzen missachtet werden kann, bleibt in der Praxis wirkungslos. Das muss sich ändern.“

Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender der Linke & GAL unterstützt seine Kollegin: Es muss auf Landesebene in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verankert werden, dass ein Unterbleiben der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht folgenlos bleibt. Dafür werden wir uns einsetzen.“

Auf kommunaler Ebene kündigt die Fraktion einen Antrag an, dass Schulungen für die Anwendung von § 47f für Kommunalpolitik und Verwaltung künftig angeboten und die Teilnahme verpflichtend werden sollen. „Wir brauchen mehr Transparenz darüber, wie bei Verwaltungsvorlagen darüber entschieden wird, ob die Interessen von Kindern- und Jugendlichen berührt sind“, so die Fraktion Linke & GAL.