Lübeck Lupe

Kreisverband der Sportfischer e.V.: Lübecker Großwelse nicht mehr geschont

Die bisher festgesetzte Schonzeit und das Schonmaß für den Wels sind in der jetzt geltenden Binnenfischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein [BiFVO S-H] aufgehoben worden. Darauf weist der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. hin. Der Wels kann nunmehr ganzjährig beangelt und ohne Größeneinschränkung mitgenommen werden. In Lübeck gilt das u.a. für die Wakenitz und die Trave.Der Wels ist ein Raubfisch, der bis zu drei Meter lang und bis zu 150 kg schwer wird. In der Lübecker Wakenitz sind bereits mehrere Welse mit einer Länge von mehr als zwei Metern gefangen worden. Der Wels ist ein Allesfresser mit einer Vorliebe für kleine bis mittlere Beutefische.

Hinweis: Im Bereich der Küstenfischereiverordnung (Ostsee, in Lübeck sind das Priwall- und Kurstrand sowie Brodtener Ufer) gilt für den Wels weiterhin ein Mindestmaß von 70 cm. In Vereins- und Privatgewässern können die Berechtigten eigene Schonzeiten und Schonmaße für den Wels festlegen.

[Fotos: Manfred Kautzsch, Andreas Hardt]

Foto1: Wakenitzwels Bereich Eichholz

Foto2: Wakenitzwels

Foto3: Wels mit Köderfisch

Foto4: Welse haben ein großes Maul, da passen auch Enten etc