Bauen & Wohnen

Leitungswasserschäden vermeiden

Lieber rechtzeitig schauen, dass die Heizung läuft und gefährdete Wasserleitungen leer sind.
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Lieber rechtzeitig schauen, dass die Heizung läuft und gefährdete Wasserleitungen leer sind.
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe/thx
Rechtzeitig vor einer Frostperiode sollten die Installationen überprüft werden

(djd/pt). Glitzernde Eiskristalle sind zauberhafte Boten eines kalten Winters – solange sie Bäumen und Sträuchern zu einem weißen Winterkleid verhelfen. Wenn sie zu vereisten Wasserleitungen führen, findet die Freude an dem kalten Schmuck jedoch sehr schnell ihr Ende. Weil sich das gefrierende Wasser machtvoll ausdehnt, kann es auch ganz solide Rohre zum Platzen bringen. Und das kann spätestens bei Tauwetter für sehr unangenehme und oft auch teure Überraschungen sorgen. Besonders gefährdet sind Außenleitungen. Aber auch Wasserleitungen in ungeheizten Räumen sind ein Risiko. Und selbst wenn das Badezimmerfenster über Nacht versehentlich aufgelassen wurde, kann ein geplatzter Waschmaschinenschlauch das Ergebnis sein – zumindest wenn noch Wasser im Schlauch war, das gefrieren konnte.

Wasserschäden durch Frost vermeiden

Die meisten bewohnten Gebäude sind beheizt, dort ist das Risiko relativ gering, aber auch hier sollten alle Räume regelmäßig kontrolliert werden. Anders die Situation in ungenutzten Gebäuden, die aus Kostengründen im Winter nicht geheizt werden. „Um Schäden von vornherein zu vermeiden, sollten solche ungenutzten Gebäude ausreichend häufig überprüft werden. Wasserführende Installationen sind in solchen Räumen vor der Frostperiode am besten abzusperren und zu entleeren“, empfiehlt Horst Fritz von der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Schutz gegen die Folgen eingefrorener Leitungen

Eine Wohngebäudeversicherung, die gegen die mit Leitungswasser verbundenen Gefahren schützt, gleicht auch die während der Frostperiode entstandenen Folgen von Frostschäden an Wasserleitungen und an bestimmten mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen aus. Auch Folgeschäden, die etwa beim Tauen der Leitungen durch Nässe entstehen, sind grundsätzlich versichert. Allerdings muss der Hausbesitzer entweder für eine ausreichende Beheizung sorgen oder – sollte das nicht möglich sein – die Leitungen abstellen. Denn die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften der Versicherer sollte man den Erfordernissen der Witterung entsprechend beachten.