Menschlich gesehen

Liliya Witt kann in Lübeck bleiben

Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) und die Härtefallkommission des Landes haben im Fall der aus Russland stammenden 20-jährigen Lübeckerin Liliya Witt, die Deutschland verlassen sollte, für ein Aufenthaltsrecht entschieden. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) hat sich seit langem für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Liliya Witt eingesetzt und erklärt dazu: „Ich freue mich sehr für die junge Lübeckerin Liliya Witt und ihre gesamte Familie, dass sie in Lübeck bleiben kann! Die unsichere Aufenthaltssituation von Liliya Witt hat die gesamte Familie verständlicherweise sehr belastet.

Die Härtefallkommission und unser Landesinnenminister Andreas Breitner haben den Fall, wie ich, als Härtefall angesehen und Liliya Witt durch ihre Entscheidung eine Lebensperspektive bei ihrer Familie in Deutschland ermöglicht.

Da juristisch alle Möglichkeiten in diesem komplizierten Einzelfall ausgeschöpft waren, konnte nur noch die Härtefallkommission gemeinsam mit dem Innenministerium verhindern, dass Liliya Witt nach Russland ausgewiesen wird. Jedoch hätte sie dort weder Verwandte noch Unterkunft, da ihre Mutter bei ihrem Stiefvater in Lübeck lebt. Liliya Witt ist auch sehr bemüht, sich hier zu integrieren. Sie spricht bereits sehr gut Deutsch und hat sogar den Einbürgerungstest mit voller Punktzahl bestanden. Außerdem möchte sie hier eine Berufsausbildung zur Krankenpflegerin beginnen.

Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die Familie Witt aus diesen besonderen Gründen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Liliya erreichen wollte und habe mich dafür bei der Härtefallkommission und Innenminister Breitner eingesetzt.“