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LKA-SH: Geldwäscher in Diskotheken gesucht

Kiel (ots) – Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein beobachtet nach den hinlänglich bekannten dubiosen Arbeitsangeboten im Internet nun eine neue Masche der Kriminellen im Anwerben von so genannten Finanzagenten. In den vergangenen drei Wochen wurden in bislang 7 Fällen junge Diskothekenbesucher in Kiel, Lübeck und Eutin von ebenfalls jungen attraktiv aussehenden Frauen und Männern osteuropäischer Herkunft zielgerichtet angesprochen und um eine Gefälligkeit gebeten. So berichten die falschen Freunde nach der Kontaktanbahnung etwa von einem beabsichtigten Autokauf in Deutschland. Hierzu erwarten diese Geld von der Verwandtschaft aus dem Ausland. Da sie aber kein eigenes Konto in Deutschland besitzen, bitten die Kriminellen den Diskothekenbesucher nun um die Nutzung dessen Kontos. Die ausgelassene Stimmung in einer Diskothek und der nette Kontakt bewegen den jungen Menschen dazu, diesem Wunsch zu entsprechen. Gefahren oder gar Nachteile sieht der hilfsbereite junge Mensch nicht, da er sein Konto „nur“ für den Geldtransfer zur Verfügung stellt und Kosten dabei nicht anfallen. Nach Weitergabe der Bankdaten an den Kriminellen erfolgt nur kurze Zeit später eine Gutschrift auf dem eigenen Konto. Das Geld hebt der Gutgläubige nun ab und übergibt es an die neue Diskobekanntschaft. Dass diese Gefälligkeit ganz erhebliche negative finanzielle und möglicherweise strafrechtliche Folgen hat, ist dem Opfer zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Tatsächlich handelt es sich bei dem Geldeingang um Gelder aus Phishing-Taten oder umgeleitete Gutschriften aus verfälschten Überweisungsträgern. In der Folge fliegt der Schwindel auf, so dass der hilfsbereite junge Mensch für den entstandenen Schaden zivilrechtlich haftet. Die neue Diskobekanntschaft ist nach der erfolgten Geldübergabe dann plötzlich nicht mehr zu erreichen. In einzelnen Fällen fanden bis zu 25.000,- EUR den Weg über die Konten der Hilfsbereiten zu den Kriminellen. Viel Geld, für jemanden, der noch zur Schule geht oder sich in einer Berufsausbildung befindet. Hinzu sieht sich das Opfer noch mit dem strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert und wird dabei zum Täter, da es dazu beigetragen hat, die inkriminierten Gelder in den legalen Finanzkreislauf zu schleusen. Pressesprecher Stefan Jung hierzu: „Wir gehen davon aus, dass arbeitsteilig organisierte Banden junge hilfsbereite Menschen für den Transfer inkriminierter Gelder instrumentalisieren. Dabei nutzen sie geschickt die ausgelassene Stimmung in einer Diskothek zur Kontaktanbahnung, bauen so Vertrauen auf und missbrauchen schamlos die Hilfsbereitschaft anderer.“ Das Landeskriminalamt rät in diesem Zusammenhang: – Leiten Sie keine fremden Gelder über ihr Bankkonto, auch nicht aus Gefälligkeit – Nehmen Sie keine unseriösen Arbeitsangebote an, bei denen Sie ihr Bankkonto für Geldtransfers zur Verfügung stellen sollen – Gehen Sie sensibel mit Ihren persönlichen Daten und Bankdaten um – Melden Sie derartige Vorfälle Ihrer Polizei Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagent en.html

Quelle: presseportal.de