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Lübeck LupeVerkehr

Lübeck: Parksituation in Georgstraße und Prießstraße geprüft

Das Gehwegparken ist in beiden Straßen nicht zulässig – Hinweisschilder verdeutlichen geltende Regelung · In der Georg- sowie in der Prießstraße wurde die Parksituation aufgrund mehrerer Hinweise überprüft und geltende Regelungen durch entsprechende Hinweisschilder verdeutlicht.In der Georgstraße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt, obwohl es verboten ist. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts kann das Parken auf dem Gehweg hier auch nach erfolgter Prüfung nicht angeordnet werden. Zur Verdeutlichung der rechtlichen Regelungen werden absolute Haltverbote eingerichtet.

In der Prießstraße ist das Parken auf dem Gehweg aktuell zulässig. Damit auf der Fahrbahn noch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern gegeben ist, müssen die Fahrzeuge jedoch so weit auf dem Gehweg geparkt werden, dass Zufußgehende behindert werden und den Gehweg zum Teil gar nicht mehr nutzen können. Grundsätzlich kann das Parken auf dem Gehweg nur dort erlaubt werden, wo Fußgänger:innen noch eine Mindestbreite zum ungehinderten Passieren gegeben ist. Aufgrund dieser Sachlage muss das Parken auf dem Gehweg in der Prießstraße aufgehoben werden.