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Lübeck setzt Sperrfrist für Erwerb von Erbbaurechtsgrundstücken aus

Symbolfoto: Häuser in Lübeck · Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken ab 1. Januar 2026 befristet möglich · Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beim Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken beschlossen. Entsprechend können alle Erbbauberechtigten sowie zukünftige Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt Lübeck kaufen. Die bisherige Regelung der Sperrfrist, wonach das jeweilige Grundstück frühestens nach 15 Jahren durch den oder die Erbbauberechtigte:n angekauft werden kann, wird bis Ende 2026 ausgesetzt.

Interessierte Erbbauberechtigte erhalten auf Antrag die Möglichkeit zum Ankauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes, soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegensprechen.

Der Kaufpreis der Grundstücke wird auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck bestimmt. Die Bodenrichtwertekarte ist unter www.danord.gdi-sh.de einsehbar. Die für den Verkauf geltenden Bodenrichtwerte werden allerdings erst Anfang 2026 veröffentlicht, sodass eine Kaufpreismitteilung frühestens Anfang Februar 2026 an interessierte Erbbauberechtigte übersandt werden kann.

Interessierte Erbbauberechtigte können sich bereits jetzt unter www.luebeck.de/wirtschaft-und-liegenschaften das Formular zum Antrag auf Kaufpreis herunterladen.
Für weitere Auskünfte steht der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Abteilung Erbbaurechtsmanagement der Hansestadt Lübeck per E-Mail an liegenschaften@luebeck.de zur Verfügung.