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Lübeck Lupe

Lübeck: Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr

Symbolfoto: Messer · Neue Regelungen im Waffengesetz sollen für mehr Sicherheit sorgen – Erste Kontrollen in Lübeck bereits umgesetzt. Seit 30. Oktober 2024 verbieten Regeländerungen im Waffengesetz das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems verbundenen Änderungen betreffen Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie auch die Bahnhöfe an sich. Das Verbot soll die Sicherheit für alle Fahrgäste erhöhen und Vorfälle im öffentlichen Verkehr verhindern.

Die Einhaltung des Waffenverbots im ÖPNV wird durch die Polizei und das Ordnungsamt kontrolliert. Erste Kontrollen fanden bereits am 4. Februar 2025 am Lübecker Hauptbahnhof statt. Hierbei wurden bei rund 60 kontrollierten Personen insgesamt 12 Gegenstände eingezogen, deren Mitführung nun untersagt ist.

In Zukunft werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Fahrgäste, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit einer Anzeige und gegebenenfalls einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Was bedeutet dies für die Bürger?

Das Mitführen von Waffen aller Art, einschließlich Schusswaffen und Messern, ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf entsprechenden Bahnsteigen sowie in Bahnhöfen verboten.

Konkret bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Messer verboten sind, unabhängig von der Klingenlänge (beispielsweise Springmesser, Butterflymesser, Faust- und Fallmesser – aber auch Obstschneidemesser oder Klappmesser fallen unter dieses Verbot). Zu den untersagten Waffen zählen neben den Schusswaffen auch Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Schlagstöcke), Schreckschusswaffen, Elektroimpulsgeräte und Reizstoffsprühgeräte (außer Tierabwehrspray).

Das Gesetz sieht Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vor, die beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Rahmen von Sicherheitsdiensten Waffen und Messer führen müssen. Entsprechende Nachweise und Berechtigungen müssen vorgelegt werden können.

Wie können Waffen im ÖPNV transportiert werden?

Sofern Waffen in einem verschlossenen Behältnis (mit einem Schloss versehen) aufbewahrt werden, dürfen sie im ÖPNV transportiert werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Messer derart verpackt werden sollte, dass mehr als drei Handgriffe erforderlich sind, um dieses nutzen zu können.

Ein kleiner Waffenschein berechtigt Privatpersonen nicht zum Führen von Waffen im ÖPNV – dies schließt auch Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit ein.

Was sollten die Bürger beachten?

·        Die Hansestadt Lübeck rät dazu, sich vor Nutzung des ÖPNV über die neuen Bestimmungen zu informieren.

·        Es sollte vor der Nutzung des ÖPNV überprüft werden, ob eine Waffe oder ein Messer mitgeführt wird.

·        Den Anweisungen der Kontrolleure und Sicherheitskräfte an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln ist Folge zu leisten.

Die Hansestadt Lübeck appelliert an alle Bürger, diese Regelungen ernst zu nehmen und so zu einem sicheren und respektvollen Miteinander im öffentlichen Nahverkehr beizutragen.

Kontakt für Rückfragen

Die Waffenbehörde der Hansestadt Lübeck steht bei Rückfragen per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de zur Verfügung.